Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 94

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heitsvorsorge, der Krankenbehandlung, unseres guten Pensionssystems beitragen und gleichzeitig Maßnahmen treffen, die Wettbewerbsungleichheiten, die wir geschaffen haben, im Interesse der Unternehmer reduzieren. Denn es war bei der Beschlußfassung über das ASVG, das GSVG, das BSVG nie vom Gesetzgeber beabsichtigt, daß diese Bestimmungen, durch bestehende Gesetzesregelungen ermöglicht, weitgehend umgangen werden können. Das war nie die Absicht und lag auch nicht im Interesse der Unternehmer. Auch im Interesse der Unternehmer muß es sein, daß die Wettbewerbssituation für alle gleich gegeben ist und daß sich niemand dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, daß er die soziale Sicherheit nicht mitfinanzieren will. Andere Aussagen wären nur so zu deuten, daß jemand nicht will, daß jedem soziale Sicherheit geboten wird, daß jemand nicht will, daß jeder seinem Einkommen entsprechend auch Beiträge dazu leistet, daß jemand nicht will, daß die Wettbewerbssituation unter den Unternehmern verzerrt wird. Wenn Sie dafür eintreten, dann müßten Sie gleich dazusagen: Sie sind dafür, unsere gute und bewährte Sozialsystematik abzuschaffen. (Ruf bei der ÖVP: Reformieren!)

Reformieren ja – und das ist ein Reformschritt, ein Reformschritt, der das alles sichert. Gerade deshalb waren es die Sozialpartner, einschließlich der Vertreter der Unternehmer, die in all diesen Verhandlungen verantwortungsbewußt zugestimmt haben. Ich habe immer erklärt, im Gesamtsystem der Sozialversicherung sind im Laufe der vielen Jahre bei den Novellierungen eine Menge Ungleichheiten entstanden, Ungleichheiten, die sicherlich bereinigt werden müssen. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Eine dieser Maßnahmen, die dringend waren, ist die Regelung, daß zumindest ein Teil dieser Umgehungsautobahn künftig nicht mehr zur Verfügung steht. Deshalb haben die verantwortungsbewußten Vertreter der Unternehmer und der Arbeitnehmer sowie die Vertreter in den Verhandlungen zwischen der Österreichischen Volkspartei und der Sozialdemokratischen Partei diese Regelung akzeptiert und für notwendig erachtet.

Gleichzeitig habe ich hier mehrmals erklärt – und das ist auch der Beschluß des Nationalrates –, daß wir weiterhin darangehen müssen, unser System der sozialen Sicherheit für jeden abzusichern, indem wir Maßnahmen treffen, auch bei künftigen gesetzlichen Änderungen, die dahin gehen, daß Einkommen aus Erwerbstätigkeit ab einer bestimmten Grenze bis zu einer bestimmten Grenze sozialen Schutz bieten und daß dafür gleichzeitig auch gerecht im gleichen Maße Beiträge bezahlt werden müssen. Das ist notwendig für die soziale Sicherheit.

Es wurde hier gefordert, man solle doch die Leute selbständig werden lassen. Bis zum 30. Juni war es in jeder beliebigen Einkommenshöhe möglich, mit diesen Maßnahmen die soziale Sicherheit zu umgehen. Wenn Sie sagen, es solle doch jemand die Chance haben, Unternehmer zu werden, dann muß ich entgegenhalten, ich weiß nicht, wie sehr etwa von einer Verkäuferin die "große Freiheit" angestrebt wird, daß sie vielleicht unter dem Titel "Regalbetreuerin" oder was immer keinerlei sozialen Schutz genießt. Das kann doch nicht das Ziel sein!

Wenn Sie, Herr Bundesrat Langer, hier zitieren, daß es Differenzen und Schwierigkeiten bei den Abgrenzungen gibt, dann kann ich nur sagen: Bitte, die gibt es in all den Bereichen. Solange wir nicht zum Ziel kommen, Erwerbseinkommen von bis sind sozialversicherungsfähig und -pflichtig, wird es immer Abgrenzungsprobleme geben. Diese hat es in hohem Maße auch bis zum 30. Juni gegeben. Denn das, was Sie hier vorgelesen haben: die Abgrenzungsprobleme zwischen Dienstverhältnissen und freien Dienstverhältnissen beziehungsweise dienstnehmerähnlichen Werkverträgen, hat es genauso bis 30. Juni gegeben, nur mit der Konsequenz, daß diejenigen, die man abgegrenzt hat, aus dem Sozialversicherungssystem ausgegrenzt und überhaupt nicht versichert waren. Der Anreiz, dies zu tun, ist zumindest jetzt ab der Versicherungsgrenze von 7 000 S wesentlich reduziert. Daher glaube ich, das ist ein entscheidender, wichtiger und richtiger Schritt, den wir hier wirklich setzen müssen.

Sie können mir glauben, mir war von Anfang an bewußt, daß es natürlich nicht Popularität bringt, wenn man derartige Maßnahmen vorschlägt. Keine Frage! Aber sie sind im Interesse der sozialen Sicherheit für alle wichtig, auch für jene, die nie von Werkverträgen gehört haben, für Pensionisten, für andere Arbeitnehmer. Denn alle anderen Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer, die normale Dienstverhältnisse abgeschlossen haben, mußten bisher für diese Finanzierung der sozialen Sicherheit allein aufkommen. Wenn es bisher möglich war, bei einem relativ kleinen Dienstverhältnis – möglicherweise, weil das hier zitiert wurde, daß das auch abge


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