Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 99

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Bundesgebiet verteilt werden! – Während, im Osten beginnend, der Bund 50 Prozent der Durchtarifierungen ersetzt, sinken diese Beiträge, bis sie Vorarlberg erreicht haben, auf ein Drittel herab, wie ich dem Budget von 1997 entnehmen kann.

Sie sehen also, Herr Finanzminister, Ihre Kompetenz im Bereich von Post, Verkehr und Tarifen ist nach wie vor gegeben. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr! Wir Freiheitlichen werden uns jedenfalls erlauben, Sie weiterhin daran zu erinnern!

Für Gesellschaften jeder Art, Herr Finanzminister, in denen der Bund Mehrheitseigentümer ist, muß – unbeschadet der Möglichkeit der Rechnungshofkontrolle – das Anfragerecht im Parlament gelten.

Herr Finanzminister! Nicht Arroganz ist hier gefragt, sondern Respekt vor dem Parlamentarismus. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.06

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Albrecht Kone#ny. Ich erteile es ihm.

16.06

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man kann bekanntlich über alles reden – auch über diese Anfrage und ihre Beantwortung –, aber man kann eines nicht tun: Man kann nicht zugleich – das ist ein legitimer Standpunkt – dafür eintreten, daß einerseits nicht nur staatliche Eigentumsrechte, sondern insbesondere der politische Eingriff in Unternehmen abgebaut werden und nicht mehr statthaft sind, und auf der anderen Seite von eben jener Politik den Durchgriff verlangen. Diese zwei Dinge sind nicht unter einen Hut zu bringen. Man kann es sich dann auch nicht aussuchen, welches der beiden Themata man gerade zum Gegenstand seiner Interpellation oder seiner Aufregung machen will.

Zunächst einmal – das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden – ist die inhaltliche Frage durchaus zu diskutieren, aber ich halte es für ein wirklich starkes Stück, angesichts dieser zugrunde liegenden Problematik dem Herrn Bundesminister hier zu unterstellen, daß er kein Interesse an den Fahrpreisen von alten Menschen – ganz egal, ob sie Frühpensionisten oder Pensionisten sind – hat. Wir können und wir sollten nicht eine politische Grundsatzentscheidung, die doch mit großer Zustimmung getroffen wurde, nämlich Betriebe – auch dann, wenn sie in manchen Fällen wohl auch noch im öffentlichen Eigentum stehen – hinsichtlich ihres Managements ungestört und von betrieblichen Gesichtspunkten geprägt arbeiten zu lassen, bei der erstbesten Gelegenheit wieder über Bord werfen.

Klar ist – Sie haben das selbst angeschnitten –, daß mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes am 1. Mai 1996 die Aktiengesellschaft Post und Telekom Austria begründet wurde und daß die Aktien dieser Gesellschaft im Eigentum der Post und Telekom Beteiligungsverwaltungsgesellschaft stehen. Ausdrücklich ist aber in dem zitierten Gesetz festgelegt, daß durch dieses Eigentum an den Aktien weder ein Konzernverhältnis im Sinn des § 15 Aktiengesetz noch das Entstehen eines abhängigen Unternehmens PTA begründet wird.

Richtig ist, daß natürlich die PTA weiterhin gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen hat, und dafür sind Sondernormen aufgestellt worden. Soweit im Bereich der Post, des Postauto- und Fernmeldewesens solche gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu erbringen sind, sind der Umfang dieser Leistungen sowie die dafür vom Bund zu tragenden Kosten im Rahmen einer Bestellung – und zwar in diesem Fall wirklich durch den Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr und Kunst – vertraglich zu vereinbaren, wobei diese Vereinbarung des Einvernehmens mit dem hier interpellierten Bundesminister für Finanzen bedarf, der in diesem Fall ein Kontrollrecht, ein Zustimmungsrecht hat, aber nicht der aktiv handelnde Teil ist. Er hat keine Gestaltungsmöglichkeit, er hat allenfalls eine Verhinderungsmöglichkeit, vor allem dort, wo er zu überprüfen hat, ob der festgelegte Kostenbeitrag a) im Budget abgedeckt ist und b) der erbrachten Leistung, soweit man das kontrollieren kann, entspricht.


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