Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 105

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chenden Einnahmensausfall in der Höhe von 100 Millionen und im nächsten Jahr in der Höhe von 300 Millionen. Das heißt also, darauf können wir stolz sein. Das ist sicherlich ein Verdienst der Volkspartei, daß wir eine entsprechende Erleichterung geschaffen haben.

Der zweite Punkt, der erreicht wurde, ist die Rückerstattungsmöglichkeit für Beträge, die über die Höchstbemessungsgrundlage bezahlt werden. Mir ist klar, daß das natürlich auch mit Bürokratie verbunden ist, weil es nicht sehr einfach ist, das zu bemessen. Es ist aber ein Ansatz zu einer objektiven Gestaltung der Sozialversicherungspflicht. Worauf ich besonders stolz bin, ist, daß wir auch Beträge für die Mitversicherung der Lehrlinge zustande gebracht haben. Das ist nur eine Summe von 35 Millionen Schilling, die zur Verfügung gestellt wird, aber sie führt zumindest dazu, daß der Anteil, den der Dienstgeber zahlen muß, um 1,5 Prozentpunkte herabgesetzt wird. Das ist ein erster Schritt in Richtung Verbesserung der Situation für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, wobei ich einen ganzen Katalog von Wünschen hinsichtlich der Lehrlingsausbildung anschließen kann. Wichtiger als diese Regelung ist, daß wir raschest das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz zeitgemäß adaptieren, daß wir für die Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, steuerliche Erleichterungen zustande bringen und daß wir die Lehrlingsentschädigung aus der Kommunalsteuer herausnehmen. Ich wollte nur kurz unsere Forderungen nochmals darlegen.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, daß wir für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, entsprechende Erleichterungen schaffen. Kollege Drochter ist der nächste Redner, und dann werde ich sofort wissen, was er sagen wird. Wir sind gegen einen Fonds, weil das natürlich dazu führt, daß die Lohnnebenkosten steigen und die Abgrenzung äußerst schwierig ist. Wir sind schon am Plafond der Lohnnebenkosten in Österreich angelangt. Ich glaube, es ist sinnvoller, wenn man steuerliche Begünstigungen gerade für den Betrieb schafft, der Lehrlinge ausbildet. Es kommt noch dazu, daß 13 Prozent der Lehrlinge, die eine Lehrabschlußprüfung hinter sich haben, in den öffentlichen Dienst gehen und daher sicherlich auch die Allgemeinheit gefordert ist, entsprechende Unterstützungen zu geben.

Als dritter Punkt wurde erreicht – das wurde heute mehrfach erwähnt, und ich betrachte das eher als einen Erfolg –, daß die Umgehungsmöglichkeiten wegfallen, daß es keine zwei Arten von Dienstnehmern in einem Betrieb geben wird. Es wurde die Meldepflicht auf Verdacht gestrichen. Es wurde ein Freibetrag von 8 000 S für den Vorsteuerabzug eingeführt.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Sozialversicherungspflicht dieser freien Dienstverträge und dienstnehmerähnlichen Werkverträge anschaut, so ist das – das muß man ehrlich sagen – sicherlich kein Ruhmesblatt für die Legistik oder für die Gesetzgebung. Ich weiß, daß die Abgrenzung schwierig ist, ich weiß, daß es schwierig ist, sich an das richtige Modell heranzutasten. Es wäre aber, Herr Minister, ein Sprung über den eigenen Schatten in der Form notwendig gewesen, daß man ehrlich gesagt hätte: Wir setzen das Gesetz aus, wir überlegen es noch einmal und beschließen es ein paar Monate oder ein halbes Jahr später. In dieser Zeit hätten wir gemeinsam zu einer brauchbaren Lösung gefunden, und ich glaube, wir hätten uns viel Ärgernis und Kritik in der Öffentlichkeit erspart.

Wie gesagt, Herr Minister, wir stehen zu dieser Sozialversicherungspflicht beziehungsweise zur Versicherung sämtlicher Personen – Arbeitnehmer und Arbeitgeber –, die Lösung, die hier angeboten wird, ist allerdings sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluß, und ich bin mir sicher, daß wir in einigen Monaten wieder hier stehen und eine neuerliche Novellierung durchführen werden. Wir sollten vielleicht die nächsten Monate dazu nützen, aus diesem Gesetz zu lernen, wie das in der Praxis zu handhaben ist.

Vier Seiten zu benötigen, damit uns Juristen und Experten erklären, was wir heute beschließen, ist natürlich problematisch. Das erinnert mich an das Vorwort von Professor Gschnitzer in seinem Lehrbuch zum Bürgerlichen Recht, in dem er einen Abgeordneten zum Tiroler Landtag zitiert: Jetzt muß uns quasi der Verfassungsgerichtshof sagen, was wir beschlossen haben. – So ungefähr kommt mir das vor, was heute zur Beschlußfassung vorliegt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

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