Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 21

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Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Ist eine Gegenfrage an den Fragesteller erlaubt? (Präsident Pfeifer schüttelt verneinend den Kopf. – Heiterkeit.) Schade. Sonst hätte ich Sie nämlich gefragt, woher Sie den Optimismus nehmen, daß zum Jahreswechsel von der Europäischen Union eine Stellungnahme zu erwarten ist. Bundesrat Jaud darf nicht antworten, ich frage ihn daher nachher.

Herr Bundesrat! Das können Sie mir glauben: Auch ich will – aus ganzem Herzen –, daß Taten gesetzt werden, und ich will auch Taten setzen, aber man läßt mich nicht. Das ist der Wurm! Aber von einem aufrechten Tiroler – ich habe Sie schon einmal angesprochen – habe ich mir Unterstützung erwartet. Ich habe sie bei der Reform bekommen. (Bundesrat Dr. Tremmel: Eine Kompetenzverstärkung verlangen!) Na gebt sie mir! (Bundesrat Dr. Tremmel: Ich bin gerne bereit dazu!)

Präsident Josef Pfeifer: Ich bitte, daß wir jetzt wieder die Geschäftsordnung einhalten: Fragestellung und Fragebeantwortung. – Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Was ich mit Ihnen aber teile, ist Ihre Auffassung, daß das Hin und Her ein Ende haben soll. Das ist mir auch zuwider.

Herr Bundesrat! Ich möchte in aller Kürze erklären, warum ich das Importverbot für nicht zielführend halte und die Kennzeichnung schon. Gemäß Artikel 16 – und in Artikel 16 ist ausdrücklich das bewilligte Produkt genannt –, gilt als bewilligt nur die Sojabohne. Es muß das im Antrag genannte Produkt sein, und es muß ein vermehrungsfähiger, gentechnisch veränderter Organismus sein. Das genannte Produkt ist die Bohne, und der vermehrungsfähige Organismus ist auch nur die Bohne, denn eine Bohne, die ich zerbröselt habe, ist bekanntlich nicht mehr vermehrungsfähig, auch das Öl nicht. Also kann man nur die Bohne verbieten.

Ich möchte gleichzeitig auch mit dem Irrtum aufräumen und mich in die Niederungen der Realität begeben: Es wird immer gesagt, drei Monate haben wir dann Zeit. Glaubt hier herinnen jemand im Ernst, daß sich die EU drei Monate Zeit lassen wird? – Das ist die äußerste Frist. Diese Antwort wird binnen kürzester Zeit kommen. Der Importstopp oder das Importverbot ist aufzuheben, wird es heißen.

Daher: Erstens gilt das nur für die Bohne. Das bedeutet Inkonsequenz. Alle Produkte, die auf der Basis der Sojabohne erzeugt werden, befinden sich in österreichischen Regalen ungekennzeichnet. Also was bringt das bitte dem Konsumenten, wenn ich das kleine Böhnchen kennzeichne, das, nebenbei bemerkt, ohnehin nicht in die Regale kommt, weil es unserer Kenntnis nach als Saatgut nicht verwendet werden darf, weil es als Saatgut nicht genehmigt ist.

Daher halte ich für das zielführende und gangbare und sinnvolle und für alle künftigen gentechnisch veränderten Lebensmittel auch geltende Mittel jenes der Kennzeichnung. Das heißt, jedes Produkt, das ein gentechnisch veränderter Organismus ist oder so etwas enthält, ist, soweit dies durch Kontrolle nachweisbar ist – diese muß man machen –, zu kennzeichnen. Das ist dem Konsumenten gegenüber fair. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wollen wir denn? – Wir reden doch immer vom mündigen Bürger. Und wenn wir diesem Bürger nicht zumuten, daß er das Pickerl "gentechnisch verändert" lesen kann, dann drücken wir damit unser Mißtrauen dem Bürger und damit dem österreichischen Steuerzahler gegenüber aus. Wir unterstellen ihm, daß er nicht lesen kann, und wir unterstellen ihm, daß er nicht unterscheiden kann, was gentechnisch verändert und was gentechnisch nicht verändert ist.

Ich teile daher nicht die Auffassung, daß wir eine Importstopp verhängen sollen, sondern ich möchte eine Kennzeichnung im Sinne einer fairen Information für den österreichischen Konsumenten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesrat, wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.


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