Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 22

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Bundesrat Gottfried Jaud: Frau Ministerin! Vorausgesetzt, die Bundesregierung einigt sich, bis wann könnten Sie konkret ein solches Pickerl auf dem Markt einführen beziehungsweise bis wann können Sie garantieren, daß die Lebensmittel in den Regalen gekennzeichnet sind?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Wenn ich ganz ehrlich bin, muß ich sagen: Es muß sich nicht die ganze Bundesregierung einigen. Ich habe mich mit mir schon geeinigt. Es müssen sich nur noch zwei Männer einigen, und die heißen Bartenstein und Farnleitner. Aber gut. Das ist eine Entscheidung der Bundesregierung, es soll so sein. Leider bin ich eine schwache Frau, ich setze mich da offenbar nicht durch. Die Erkenntnis ist noch nicht so weit gegriffen. (Zwischenruf des Bundesrates Jaud. )

Ja. Daher sage ich ja, Herr Bundesrat, daß es um jede Stunde, die man verliert, wirklich schade ist. Seit August sind die diesbezüglichen Verordnungen ausgearbeitet, aber seit August ist viel Zeit vergangen. Das gehört nur noch unterschrieben, und dann werde ich alles daransetzen, daß es zu dieser Kennzeichnung kommt.

Allerdings – das muß ich zur vollen Information auch sagen –: Natürlich stellen wir uns mit der österreichischen Kennzeichnungsverordnung, eigentlich mit zweien, nämlich das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz betreffend, gegen die EU. Das ist mir schon klar. Aber ich riskiere eine Klage beim Europäischen Gerichtshof.

Jetzt frage ich Sie: Ist es im Interesse der österreichischen Konsumenten nicht wert, im Interesse der Information der österreichischen Konsumenten eine Klage zu riskieren? – Ich sage ja! (Beifall bei der SPÖ.)

Noch etwas, was die Frist anlangt: Ein Importstopp hat die Maximalfrist von drei Monaten, aber ein Verfahren wegen einer Klage beim Europäische Gerichtshof dauert mindestens ein Jahr. Außerdem weiß ich aus bester Quelle, weil ich die Kanäle dazu habe, daß auch in anderen europäischen Ländern diese Kennzeichnung schon sehr nahe an der Entscheidung ist. Dort ist man auch unserer Meinung.

Also je eher das unterschrieben wird, Herr Bundesrat, desto früher kann man darangehen, diese Pickerl einmal herzustellen. Und dann soll die Industrie zeigen, wie rasch sie das machen kann. Die muß nämlich das Pickerl auf den Produkten anbringen. Aber da werde ich sicher keine Ausreden zur Kenntnis nehmen, die da heißen: Das dauert ein paar Monate.

Aber wie lange es bis dahin noch dauern wird, kann ich Ihnen nicht sagen, weil die Entscheidung darüber nicht in meinem Bereich liegt. Aber wir werden drauf drängen, daß das schnell geht. Es ist wirklich Eile geboten.

Ich muß aber noch etwas dazusagen: In den Lebensmittelketten wird in der Regel für ein Jahr vorgekauft. Also Sojabohnen, die gentechnisch nicht verändert sind, liegen für ein Jahr auf der Halde. – Danke.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Danke.

Wir kommen zur Anfrage 13, 657/M. Fragesteller ist Herr Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich). Ich bitte um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Gottfried Waldhäusl: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:


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