Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 23

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657/M-BR/96

Welche Schwachstellen bei der Kontrolle von Molkereien und Handel sind dafür verantwortlich, daß es trotz rigoroser Qualitätskontrollen in den bäuerlichen Milchbetrieben immer noch berechtigte Beschwerden der Konsumenten sowie Krankheitsmeldungen gibt?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Zunächst einmal sei generell festgehalten, daß es immer, Herr Bundesrat, in Bereichen, in denen man mit Lebensmitteln zu tun hat, solche Vorkommnisse geben wird. Das ist gar nicht auszuschließen. Und ich hoffe, daß Sie jetzt von mir keine Garantieerklärung verlangen, daß künftig Milch in Österreich nicht mehr sauer wird. (Heiterkeit.) Das geht nicht. Das kann ich nach bestem Wissen und Gewissen nicht tun.

Die Gründe für diese Probleme mit Milch und Milchprodukten liegen eben darin, daß es, wie bei anderen Lebensmitteln auch, eben zu Vorkommnissen kommt, daß Fehler gemacht werden – sei es jetzt bei der Produktion, sei es beim Transport oder bei der Lagerung –, wenn Vorschriften, die das Lebensmittelgesetz normiert, einfach nicht eingehalten werden. Ich unterstelle gar nicht, daß das wissentlich geschieht, sondern das passiert manchmal.

Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, daß Sie gesagt haben: trotz der rigorosen Qualitätskontrollen – danke, ich werde das weitergeben an meine Leute für den Lebensmittelbereich. Es ist jedoch nicht möglich, alle Betriebe ständig und lückenlos zu kontrollieren.

In einem Begutachtungsentwurf zur Änderung der Milchhygieneverordnung wurden auch die aktuellen Probleme durch das Auftreten von EHEC-Bakterien berücksichtigt. Es sind daher folgende Änderungen vorgesehen: keine Übergangsfrist für den Hinweis bei der Abgabe von Rohmilch "Rohmilch vor dem Verzehr abkochen", dafür, daß man draufschreibt, daß man Rohmilch abkochen muß.

Sie werden sich daran erinnern: Vor einigen Monaten gab es Fälle, in denen man Rohmilch Kindern direkt, ohne sie abzukochen, gegeben hat. Ich muß ehrlich sagen, ich empfinde es als ein bißchen beklagenswert, daß viele Österreicherinnen und Österreicher nicht mehr wissen, daß man Rohmilch abzukochen hat. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber gut, wir werden diesen Hinweis machen. (Bundesrat Ing. Penz: Erhitzen!)

Wissen Sie, wenn wir "erhitzen" sagen, dann ist das eine "Hosenträgerbestimmung", dann heißt es wieder: Wie stark soll man sie erhitzen, wann gilt die Milch als erhitzt? Daher sagen wir: Abkochen! Wenn die Milch übergeht, stinkt es, dann weiß man, daß die Milch sicher abgekocht ist – das kann ich als Hausfrau Ihnen sagen. (Heiterkeit.) Ich füge hinzu: Die Bemerkung wurde jetzt von einem sich nicht sehr oft in der Küche befindenden, milchaufkochenden Bundesrat gemacht.

Ich sage noch einmal: Es ist wirklich praxisfern, zu meinen, daß dann nichts mehr vorkommen wird. Ich kann das nicht garantieren. Aber man muß selbstverständlich von seiten der Lebensmittelbehörde – diesbezüglich gehe ich mit Ihnen konform – alles tun, damit gewisse Vorfälle eben nicht passieren.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Gottfried Waldhäusl: Frau Minister! Hinsichtlich der rigorosen Qualitätskontrolle hatte ich eher den bäuerlichen Milchbetrieb gemeint – da ist die Freude eher nicht so berechtigt. (Bundesministerin Dr. Krammer: Warum? Das habe ich eh verstanden!)

Meine erste Zusatzfrage: Warum sehen Sie tatenlos zu, wenn die vom Bauern frisch gemolkene und gekühlte Milch bis zu sechs Tagen zwischen der Verarbeitung und dem Handel unterwegs ist, bevor das Endprodukt dem Konsumenten angeboten wird. Ist es nicht möglich, daß darin schon eine Schwachstelle zu sehen ist?


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