Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 42

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sowie die im Detail angeführten harmonisierten europäischen Normen fixiert. Wesentlich sind dabei auch die in diesem Konzept vorgeschriebenen Zulassungsverfahren, die als Voraussetzung für den freien Warenverkehr nun auch im Bereich der medizinischen Produkte gelten. Das bedeutet, daß einerseits der freie Warenverkehr in der Europäischen Union respektiert wird und andererseits aber ein einheitlich hohes Schutzniveau erreicht werden kann.

Daraus ergibt sich eine gute Gewährleistung für eine hochwertige Produktionsebene und eine adäquate medizinische Produktionssicherheit. Natürlich gehört dazu auch die professionelle Anwendung, die Überwachung vor und nach der Vermarktung und ein entsprechendes Qualitätsmanagement für den Umgang mit Medizinprodukten.

Die Angleichung österreichischen Rechts an die bestehenden EU-Richtlinien ist also von durchaus elementarer Bedeutung, daher wird meine Fraktion gegen diesen Antrag keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.21

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Krammer. Ich erteile es ihr.

11.21

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Bundesrat! Ich habe mich einerseits gefreut, andererseits habe ich ein bißchen bedauert, was Sie gesagt haben. Die Freude hat der Tatsache gegolten, daß Sie all das als verbesserungswürdig aufzählen, was wir eigentlich im letzten Entwurf, der das Parlament passiert hat, ohnehin vorgesehen haben. Das läßt die Vermutung zu, daß Sie sich beim Studium eines schon etwas veralteten Entwurfes bedient haben und so zu dem – zweifellos richtigen – Schluß gekommen sind: Da wäre noch einiges zu tun. Doch wir haben das, ohne zu wissen, daß Ihre Kritik dem gelten wird, schon gemacht. Ich freue mich daher, daß wir da so übereinstimmen.

Wenn Sie wollen, kann Ihnen Herr Dr. Ecker das sehr gut anhand des aktuellen Entwurfes beweisen. Ich wollte damit eigentlich nur unsere Übereinstimmung feststellen. Wenn Sie dieser Argumentation folgen können, dann könnten Sie eigentlich zustimmen. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

11.22

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 30. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen G.m.b.H. (342 und 353/NR sowie 5287/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen G.m.b.H.


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