Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 44

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Katastrophen kommt. Es wird ja hoffentlich nie der Fall sein, aber es kann auch einmal mit einem Öltanker etwas passieren, sodaß wir dann inmitten eines Naturschutzgebietes, eben im Nationalpark Donau-Auen, eine Katastrophe hätten, die nicht unbedingt in einen Nationalpark gehört. – So gesehen sollte auch dieses Problem noch einmal überdacht werden.

Ein Schwerpunkt ist auch, daß das Gebiet, das momentan ausverhandelt ist und in das zum größten Teil Bundesgebiet eingebunden ist, sicherlich noch zu klein ist. Es gibt bereits Pläne und Bestrebungen, die weitere Einbindung von vor allem privatem Grundeigentum vorzunehmen. Es wäre für den Nationalpark sicherlich auch sehr sinnvoll, eine Erweiterung durchzuführen, nur müßten vorher noch einige Probleme gelöst werden. Auch hier sind wieder Fragen aufgetreten, die leider noch nicht beantwortet worden sind.

Unter anderem geht es um einschneidende Beschränkungen von Nutzungsrechten. Dieses Problem müßte vor allem mit den Betroffenen ausverhandelt werden. Die Ablöse von Eigentum beziehungsweise von Nutzungsrechten oder die Art und Weise der Abwicklung bis zu einer eventuellen Enteignung, sollte sich jemand weigern, seinen Privatgrund für die geplante Erweiterung zur Verfügung zu stellen, müßten auch geklärt werden.

Aus all den genannten Gründen ist es natürlich verständlich, daß die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung nicht unbedingt mit einem großartigen Hurra hervorgekommen ist. Bedenken muß man außerdem, daß es in diesem geplanten Gebiet Radwege gibt, Fischereirechte gibt, daß sich also die Bevölkerung gewisse Rechte angeeignet hat, die sie nicht gerne aufgeben beziehungsweise hergeben möchte.

Weiters wäre zu klären, in welcher Form in Zukunft die Besichtigung dieses Nationalparks und die Art der Bewegung im Park selbst durchgeführt wird, also die ganze Abwicklung generell. Werden die Besucher mit Fahrzeugen durch den Park geführt? Ist eine weitere maschinelle Ausrüstung zur Pflege möglich? – Das ist nämlich deswegen wichtig, weil sehr viele Private die Forstpflege in diesem geplanten Gebiet durchführen müssen. Es ist nicht geklärt, ob es weiterhin möglich ist, die Grünlandpflege mit Maschinen durchzuführen, oder ob sie nur mehr in Handarbeit geleistet werden darf. Auch die Höhe der Kostenersätze ist noch nicht geregelt.

Alle diese Beschränkungen und eventuellen Fragen werden natürlich noch zu klären sein. Hier ist es leider Gottes so, daß alle diese Beschränkungen in Form einer Verordnung der zuständigen Landesregierung, also der Niederösterreichischen Landesregierung – meine hier angeführten Vorwürfe beziehen sich auf Niederösterreich –, beschlossen und durchgeführt werden.

Meine Damen und Herren! Meine Kollegen aus dem Bundesrat! Hier habe ich wirklich Bedenken, und meine größte Angst ist, daß die Sorgen der betroffenen Bürger in dieser Verordnung nicht berücksichtigt werden. In diesem Sinne stelle ich mich natürlich an die Seite der niederösterreichischen Anrainer dieses Projektes und kann meine Zustimmung hiezu nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.30

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann. Ich erteile es ihm.

11.30

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, daß es zu früh ist, den Nationalpark Donau-Auen zu gründen beziehungsweise ins Leben zu rufen, Kollege Waldhäusl, da die seinerzeitige rot-blaue Koalition vor zwölf Jahren quasi eine Nachdenkpause ausgerufen hat und jetzt zwölf Jahre lang die Möglichkeit bestand, entsprechende Untersuchungen durchzuführen, die seitens der Landesregierungen von Wien und Niederösterreich und seitens der Bundesregierung auch vorgenommen wurden.

Ich glaube daher, daß es sehr sinnvoll und wichtig war, daß Bundesminister Bartenstein, Landeshauptmann Pröll und Bürgermeister Häupl am 27. Oktober dieses Jahres gemeinsam


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