den 15a-Vertrag abgeschlossen haben, der die Voraussetzung für die Errichtung und Erhaltung des Nationalparks Donau-Auen bildet. In weiterer Folge zu dieser Beschlußfassung oder zu dieser Unterzeichnung haben wir heute die Möglichkeit, hier einem Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen durch den Bund zuzustimmen.
Mit diesen beiden Eckpfeilern, mit diesen beiden Beschlüssen – jenem vom 27. Oktober und mit der heutigen Zustimmung durch den Bundesrat – geht eine lange und emotionsgeladene Epoche der Diskussion über die Errichtung eines Nationalparks östlich von Wien dem vorläufigen Ende zu. Viele von Ihnen werden sich noch erinnern: Vor zwölf Jahren ist durch einen denkwürdigen Bürgerwiderstand in den Weihnachtsfeiertagen verhindert worden, ein Donaukraftwerk östlich von Wien zu errichten. Man kann natürlich verschiedener Meinung darüber sein, ob es sinnvoll ist, hier ein Donaukraftwerk zu errichten, aber ich glaube, wir alle haben uns dazu bekannt, östlich von Wien in dieser Form, wie es seinerzeit geplant war, kein Donaukraftwerk mehr zu errichten. Seither waren Wissenschafter, Naturliebhaber, Grundbesitzer, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker sowie Interessenvertretungen – hier vor allem die Vertreter der Landwirtschaft – bemüht, den ersten Au-Nationalpark der Welt zu errichten.
Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlußfassung – wir werden auch noch Gelegenheit haben, über den 15a-Vertrag einen entsprechenden Beschluß zu fassen – erhält Österreich neben den Hohen Tauern, den Nockbergen und dem Neusiedler See den vierten Nationalpark; nächstes Jahr soll dann der Nationalpark Kalkalpen folgen.
Meine Damen und Herren! Weltweit gibt es heute 2 200 Nationalparks in 120 Ländern. Ich erinnere nur an die Geschichte der Nationalparks: 1872 wurde der erste Nationalpark – das war der Yellowstone-Nationalpark – eröffnet. In Europa haben wir vor allem die Probleme um die Frage der Nutzung zu organisieren. Hier geht die Diskussion vom totalen Naturschutz, wie er in Amerika forciert wird, bis zur Frage bei uns, welche graduellen Nutzungen im Nationalpark möglich sind.
Meine Damen und Herren! 1990 haben die Bundesländer Wien und Niederösterreich gemeinsam mit dem Bund vereinbart, die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal zu beauftragen, die notwendigen Prüfungs- und Planungsarbeiten durchzuführen. Sie liegen seit 1993 vor, und in den letzten zwei Jahren hat man versucht, vor allem die Fragen Stabilisierung der Stromsohle der Donau, die nationalparkkonforme Entnahme von Trinkwasser und Nutzwasser, die Fahrwasserproblematik der Schiffahrt und die Berücksichtigung der Interessen der örtlichen Bevölkerung zu untersuchen und zu lösen. – Herr Bundesminister! Ich möchte dich recht herzlich begrüßen.
Ich weiß, welche Schwierigkeiten hiebei gegeben waren, welche Probleme es mit den Anrainergemeinden gab, die vor allem dadurch entstanden sind, daß es in vier Anrainergemeinden eine negative Volksabstimmung gegeben hat, sich aber andererseits sieben Anrainergemeinden positiv für den Nationalpark ausgesprochen haben. Ich glaube, man muß der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal danken, daß sie bemüht war, durch eine gezielte Bürgerbeteiligung – sei es durch ein Nationalparkforum, durch Zielgruppenarbeit, durch Aufbereitung in den Medien, durch Führungen und durch Exkursionen – die Akzeptanz der Bevölkerung für dieses Projekt zu verbessern.
Ich glaube, der Durchbruch ist dadurch gelungen, daß man quasi die Nationalparkwerdung in zwei Phasen geteilt hat. Man hat erstens auf die verfügbaren Grundflächen zurückgegriffen – das sind 9 300 Hektar; größtenteils Flächen der Bundesforste –, und man versucht nun, die restlichen 2 100 Hektar privatwirtschaftlich zu erwerben. Kollege Waldhäusl! Hier sollen entsprechende Verträge mit den privaten Grundeigentümern abgeschlossen werden. Es soll niemand enteignet werden, sondern es soll versucht werden, gemeinsam entsprechende Lösungen zu finden.
Es haben sich auch die Bundesländer Wien und Niederösterreich sowie der Bund auf die entsprechenden Entschädigungszahlungen geeinigt, sodaß am 27. Oktober die Unterzeichnung
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