Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 87

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Was wir brauchen, ist eine strukturelle Anpassung der Wirtschaft an die Interessen der Menschen. Sicherlich darf es sich nicht umgekehrt verhalten. Und dazu soll auch die österreichische Entwicklungszusammenarbeit wie bisher beitragen, aber in der Zukunft noch einen verstärkten Beitrag leisten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.04

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Milan Linzer. – Er verzichtet jedoch darauf, das Wort zu ergreifen.

Daher bitte ich nun Herrn Dr. Manfred Mautner Markhof zu sprechen.

15.04

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hoher Bundesrat! Auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit haben sich aufgrund des EU-Beitritts Österreichs geänderte Rahmenbedingungen ergeben. Unsere EU-Mitgliedschaft bedeutet nämlich, daß wir auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit die Ziele und Programme der EU mitverantworten und mitbestimmen. Betreffend die damit im Zusammenhang stehende finanzielle Seite ist zu sagen, daß wir erstens unseren jährlichen Beitrag zum allgemeinen EU-Haushalt, in dem unter anderem auch die Leistungen für die Entwicklungsländer integriert sind, zahlen. Zweitens werden wir uns künftig am Europäischen Entwicklungsfonds beteiligen und Einzahlungen zum Stammkapital der Europäischen Investitionsbank leisten.

Meine Damen und Herren! Österreichs Beteiligungen an der gemeinsamen Entwicklungszusammenarbeit der EU können und dürfen sich aber nicht auf einen Einsatz für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Österreichs beschränken. Österreich darf nicht abseits stehen, wenn es darum geht, sich an der Bekämpfung von Not und Elend in dieser Welt – und ich meine jetzt: in aller Welt, wo immer es auch sei – zu beteiligen. Dies gilt für die Hilfe in Katastrophenfällen; dieser Begriff ist nicht nur im übertragenen Sinne als "Entwicklungshilfe" zu verstehen. – "Entwicklungshilfe" im wahren Sinne des Wortes bedeutet daher nicht nur die Bereitstellung entsprechend finanzieller Mittel, sondern "Entwicklungshilfe" bedeutet auch, daß in besonderem Maße entsprechendes Know-how zur Verfügung gestellt wird. Es muß Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Kurz gesagt: Entwicklungshilfe hat auch einen qualitativen Aspekt, der bei Diskussionen über die Bereitstellung finanzieller Mittel nicht übersehen werden darf.

Eines der Grundziele der österreichischen Entwicklungspolitik ist es, in den zu unterstützenden Ländern eine tragfähige Wirtschaftsentwicklung zu fördern, die die Grundbedürfnisse einer wachsenden Bevölkerung befriedigt und lebensfähige Volkswirtschaften aufbaut. Allerdings ist klar, daß wir in unseren Bemühungen nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgehen können. Deshalb begrüße ich es, daß für den Bereich der im Außenministerium selbst zu gestaltenden Hilfe die Bemühungen um eine größere Effizienz des Mitteleinsatzes durch geographische und sachliche Schwerpunktbildung fortgesetzt werden.

Was die einzelnen Sektoren der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit betrifft, möchte ich über einen Bereich sprechen, der mir ein ganz besonderes Anliegen ist, nämlich über den Sektor Bildung und Ausbildung.

Meine Damen und Herren! Bildung beziehungsweise die Ausbildung von Menschen ist eine Grundvoraussetzung und Basis für die Entwicklung zukunftsweisender wirtschaftlicher, sozialer und politischer Strukturen. Deshalb möchte ich das im vorliegenden Dreijahresprogramm inkludierte Sonderprogramm "Bildungszusammenarbeit" besonders hervorheben. – Die österreichische Bildungszusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche: auf Maßnahmen der Berufsbildung sowie der wissenschaftlichen Berufsvorbildung.

Meine Damen und Herren! Österreich hat auf diesem Gebiet einen reichen Erfahrungsschatz und ein hohes Maß an Know-how anzubieten. Die Weitergabe dieses Know-hows, beispielsweise in Form der Förderung lokaler Berufsbildungssysteme, ist ein ganz wesentlicher Faktor im Rahmen der Entwicklungshilfe.


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