Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 103

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ist es, die Außendienstpräsenz zu erhöhen und damit auch dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Diese Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind vielmehr in Verbindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen wie insbesondere Einbringung von Novellierungsinitiativen bezüglich verschiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organisatorischen Bereich, rationellere Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des optimalen Einsatzes der personellen Ressourcen, Forcierung der technischen Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der EDV, dem Kfz- und Fernmeldesektor sowie Verbesserung der baulichen Infrastruktur zu setzen.

Weiters möchte ich ausdrücklich betonen, daß die von den einzelnen Behörden vorzulegenden Strukturkonzepte im Zusammenwirken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der Personalvertretungen zu erstellen sind. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich komme damit zur Beantwortung der einzelnen an mich gestellten Fragen.

Zur Frage 1:

Nein. Im einzelnen verweise ich auf die bereits zuvor getätigten Ausführungen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Wie bereits ausgeführt, sind die einzelnen Strukturkonzepte derzeit in Ausarbeitung. Konkrete Aussagen über die aus ihnen zu ziehenden Konsequenzen sind daher – jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt – nicht möglich.

Zur Frage 4:

Bei der Erstellung der erwähnten Konzepte stehen in bezug auf die Wachzimmer primär folgende Fragen im Vordergrund – es ist dies keine vollständige Aufzählung, allerdings eine demonstrative Aufzählung –:

Sind die Umstände, die zur seinerzeitigen Einrichtung dieses Wachzimmers führten, noch aufrecht?

Stimmt die Situierung mit der Bezirks- beziehungsweise Stadtteilentwicklung überein, oder ist eine Schwerpunktverlagerung eingetreten?

Sind Entwicklungen und beziehungsweise oder Tendenzen absehbar, die eine Schwerpunktverlagerung erwarten lassen?

Von welchen Wachzimmern aus lassen sich die strategischen Straßenstücke und schützenswerten Objekte unter Vernachlässigung bisheriger Bezirks- oder Rayonsgrenzen bestmöglich betreuen?

Welche Größe und Raumaufteilung weisen die Wachzimmer auf, zumal diese über ein Minimum an Nutzfläche verfügen müssen, um die für die Zuteilung allenfalls zusätzlicher Sicherheitswachebeamter notwendige Infrastruktur, insbesondere auch Kleiderschränke, Sanitäreinrichtungen und ähnliches, sicherzustellen?

Welche Wachzimmer haben de facto keine Außenwirkung, also beispielsweise Haus- beziehungsweise reine Portierwachzimmer?

Welche Wachzimmer weisen ein unzureichendes Raumangebot und mangelnde Erweiterungsmöglichkeiten auf?

Welche Wachzimmer weisen einen mangelhaften Zustand der baulichen Substanz auf, der nur durch einen unverhältnismäßig hohen Instandsetzungsaufwand verbessert werden kann?


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