Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 107

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Zur Frage 13:

In den Jahren 1995 und 1996 wurden nachstehende Wachzimmer neu eröffnet: Wachzimmer Wien 15, Wurmsergasse 9, nach Wien 15, Wurmsergasse 35, Eröffnung am 25. 11. 1995,

Wachzimmer Wien 13, Montevideogasse nach Speisinger Straße 44 am 28. 11. 1995,

Wachzimmer Wien 22, Wimpffengasse nach Rosenbergstraße 37 am 6. 12. 1995,

Wachzimmer Wien 20, Burghardtgasse nach Pasettistraße 81 am 14. 12. 1995,

Wachzimmer Wien 21, Stammersdorfer Straße 133 nach Kummergasse 7 am 1. 11. 1995,

Wachzimmer Wien 5, Schönbrunner Straße 54 nach Schönbrunner Straße 34 am 2. 7. 1996,

Wachzimmer Wien 5, Spengergasse 18 nach Wien 5, Siebenbrunnenfeldgasse 7 am 24. 9. 1996,

Wachzimmer Langobardenstraße 25 im 22. Bezirk nach Langobardenstraße 128 am 30. 9. 1996.

Für 1997 ist die Verlagerung folgender Wachzimmer beabsichtigt:

Wachzimmer Wien 16, Koppstraße 17 nach Koppstraße 11 oder Ludo-Hartmann-Platz,

Wachzimmer Wien 1, Bräunerstraße 5, nach Wien 1, Fleischmarkt/Laurenzerberg. Damit sind die Absichten für 1997 beschrieben.

Zur Frage 14:

Der Ist-Personalstand der Wiener Exekutive und der Exekutive in den einzelnen Bundesländern gliedert sich zum Stichtag 1. November 1996 wie folgt: Wien 7 128, Burgenland 843, Kärnten 1 845, Niederösterreich 4 016, Oberösterreich 3 041, Salzburg 1 623, Steiermark 3 259, Tirol 1 903 und Vorarlberg 722. Die Entwicklung des Personalstandes für die nächsten beiden Jahre wird von den künftigen Bundesfinanzgesetzen respektive Stellenplänen abhängig sein.

Zu Frage 14a:

Im Jahr 1996 wurden bereits 200 Zollwachebeamte in den Gendarmeriedienst übernommen. Weitere Übernahmen sind in diesem Jahr nicht mehr vorgesehen.

Für das Jahr 1997 ist die Übernahme von 555 Zollwachebeamten vorgesehen, die nach derzeitigem Stand wie folgt eingeteilt werden sollen: 135 an der EU-Außengrenze in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Kärnten, 420 in Tirol, Salzburg und Oberösterreich. Die Landesgendarmeriekommandobereiche Oberösterreich, Salzburg und Tirol werden dadurch vorübergehend einen Überstand aufweisen.

Zu den Fragen 14b und 14c:

Ja, ein Teil der Beamten wird vorerst weiter die Grenzkontrolle zu Deutschland und Italien durchführen, ein weiterer Teil die Einführungsausbildung absolvieren. Nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens werden die übernommenen Zollwachebeamten einen Teil der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ausgleichsmaßnahmen abdecken. Bei Bedarf werden sie auch vorübergehend zur Unterstützung des Grenzdienstes im Bereich der EU-Außengrenzen im Osten Österreichs, und zwar im Zuteilungswege, herangezogen.

Ich stelle daher mit aller Deutlichkeit klar: Eine Versetzung gegen ihren Willen in andere Bundesländer ist nicht vorgesehen. Das ist ihnen auch so versprochen worden.


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