Zu Frage 14d:
Polemische Aussagen dieser Art kommentiere ich nicht. Der Stil, daß deutsche Gewerkschafter in Österreich politische Erklärungen zur österreichischen Innenpolitik abgeben, richtet sich selbst.
Zu Frage 15:
Der Ist-Personalstand des übrigen Personals der Bundespolizeidirektion Wien und der in den einzelnen Bundesländern gliedert sich zum Stichtag 1. November 1996 wie folgt: Wien 2 135, Burgenland 42, Kärnten 204, Niederösterreich 207, Oberösterreich 350, Salzburg 152, Steiermark 304, Tirol 147, Vorarlberg 13.
Die Entwicklung des Personalstandes für die nächsten beiden Jahre wird von den künftigen Bundesfinanzgesetzen respektive Stellenplänen abhängig sein.
Zu Frage 16:
Ja, und im übrigen verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen.
Zu Frage 17:
Ich bin mit Polizeipräsident Dr. Stiedl einer Meinung, daß bei allen Überlegungen die Stärkung der Außendienstpräsenz im Vordergrund steht.
Zu den Fragen 18 und 19:
Auch bezüglich dieser Fragen verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen.
Zu den Fragen 20 und 21:
Derzeit ist lediglich die Verlegung des Wachzimmers Bräunerstraße auf den Standort Fleischmarkt/Laurenzerberg feststehend.
Zu Frage 22:
Der angesprochene Erlaß hat folgenden Wortlaut – ich zitiere –:
Unter Bezugnahme auf den obzitierten Bericht wird die dortige Behörde antragsgemäß ermächtigt, den Mietvertrag für ein künftiges Wachzimmer in Wien 18, Martinstraße 40, mit der ALG Liegenschaft- und GebäudeverwaltungsGmbH. nach entsprechender Korrektur des Mietvertrages abzuschließen und die bisherigen Wachzimmer Wien 18, Gersthofer Straße 135 und Staudgasse 2 zu schließen. Die hiedurch entstehenden Miet- und Mietnebenkosten sind aus dortigen Krediten zu bedecken.
Die Kosten für die Zweckadaptierung in Höhe von 4 987 174,80 S, inklusive Mehrwertsteuer, können unter der Voraussetzung, daß die Abrechnung bis längstens 9. Dezember 1996 erfolgt, zu Lasten hierortiger Zentralkredite übernommen werden.
Der Mietvertrag sowie ein Erstanlageblatt über die Evidenz von Anmietungen im Bereich der Bundesverwaltung sind nach Abschluß des Mietvertrages in jeweils vierfacher Ausfertigung zwecks Übernahme der neuen Wachzimmerfläche in die bautechnische Betreuung durch die Bundesbaudirektion Wien zu übermitteln. Nach erfolgter Aufkündigung und Auflassung der derzeit benutzten Wachzimmerräumlichkeiten in Wien 18, Gersthofer Straße 135 und Staudgasse 2, sind entsprechende Änderungsmitteilungen ebenfalls in vierfacher Ausfertigung in Vorlage zu bringen.
Weiters darf darauf hingewiesen werden, daß bei Geschäften, die von zwei Teilen geschlossen werden, von denen der eine Teil – gemäß § 2 Abs. 1 Gebührengesetz 1967 der Bund – von der Gebührenentrichtung befreit ist, dem anderen Teil aber diese Befreiung nicht zukommt, die Gebühren von dem nicht-befreiten Teil zur Gänze zu entrichten sind. Demnach kommt die Ver
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