Neben dieser Einkommensdifferenz innerhalb der Landwirtschaft gibt es trotz der Einkommenssteigerung 1995 noch deutliche Unterschiede zu nicht-landwirtschaftlich Beschäftigten. Als Beispiel wurden im Grünen Bericht Industriearbeiter im Vergleich zum durchschnittliche Erwerbseinkommen herangezogen.
Das Ziel der Einkommenspolitik muß darin liegen, die Verdienstmöglichkeit der Bergbauern an außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten heranzuführen; dies auch deshalb, um die Abwanderung der jüngeren Generation zu stoppen. Die österreichischen Bauern haben sehr viele Ideen und Initiativen selbst entwickelt, um Kosten zu sparen und Einkommen zu sichern, das heißt, aus eigener Kraft mit neuen Mitteln die Existenz zu sichern, und es war immer Brauch, es war immer gang und gäbe, daß wir Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebe hatten. Dies ist keine Erscheinung aus dem ersten Mitgliedsjahr zur Europäischen Union. (Beifall des Bundesrates Pramendorfer. )
Ausgaben wurden durch den Ausbau von Maschinen- und Betriebshilferingen gespart. Einkommen wurden durch die verstärkte Aufnahme der Direktvermarktung, durch Urlaub am Bauernhof und vieles andere zusätzlich erworben. Es stimmt schon, es sind im wesentlichen die Bäuerinnen, die versuchen, in Eigenverantwortung die Arbeits- und Einkommenssituation zu verbessern, aber es sind auch die Bäuerinnen, die in Eigenverantwortung und in partnerschaftlichem Miteinander den Bauernhof zum Unternehmen erklären und den Bauernhof im unternehmerischen Denken führen.
Die Landwirtschaft in den Berggebieten ist aufgrund der topographischen und klimatischen Verhältnisse von erschwerten und teureren Lebens- und Produktionsbedingungen geprägt. Sie wird von der geringeren Ertragsfähigkeit der Böden und kürzeren Vegetationszeiten eingeschränkt. Generell hat der Bergbauer höhere Produktions- und Infrastrukturkosten, die nicht durch höhere Erlöse ausgeglichen werden können. Es ist jedoch strukturpolitisch wichtig, den Arbeitsplatz Bauernhof zu erhalten. Damit dies geschieht, sind einige Zielsetzungen besonders aktuell, zum Beispiel die Aufrechterhaltung des Quotensystems zum Schutz der bäuerlichen Produktion auch nach dem Jahr 2000.
Der Ausgleichszulagenhöchstbetrag von derzeit 2 412 S pro Hektar soll angehoben werden, um den extremen Verhältnissen in den höheren Zonen mehr entsprechen zu können. Außerdem soll die Ausgleichszulage laufend der Geldentwertung angepaßt werden.
Ein nächster Punkt wäre: Seit 1976 wird die Zonierung in der Förderung angewendet. Zur Verbesserung dieses Systems wurde das Konzept des neuen Berghöfekatasters in Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaftsministerium, Vermessungsamt und Landwirtschaftskammern entwickelt. Es ist zu hoffen, daß die Hangneigungsergebniserhebung für das zweite ÖPUL-Programm ab dem Jahr 2000 zur Verfügung steht und ebenso der darauf wesentlich aufbauende neue Berghöfekataster.
Ein nächster Punkt: Obwohl fast 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ins benachteiligte Gebiet einbezogen wurden, blieben in Österreich zirka 2 200 Bergbauernverordnungsbetriebe auf der Strecke. Diese bekommen nur die nationale Beihilfe, nicht aber die Ausgleichszulage. Im Zuge der laufenden Nachjustierung ist zu hoffen, daß vor der Förderungsabwicklung 1997 entsprechende Entscheidungen fallen und daß die österreichischen Vorschläge dabei weitgehend Berücksichtigung finden.
Die Agrarpolitik setzt Rahmenbedingungen, und es müssen in diesen Rahmenbedingungen viele Schienen und vielfältiges Bewirtschaften des Bauernhofes möglich sein. Die Einkommenskombination war im Berggebiet immer schon stark verbreitet und ist für viele Bergbauern zur Existenzsicherung notwendig. Es ist daher notwendig, diese Tätigkeiten im Raumordnungs-, Bau- und Gewerberecht zu erleichtern und nicht zu erschweren.
Es sind auch die Art und der Umfang der Formulare zu überdenken. Und es ist auch der Auszahlungstermin der Förderungen zu überdenken, denn es bereitet unseren bäuerlichen Familien große Sorgen, daß sie während des Jahres wohl die laufenden Zahlungen zu tätigen haben, die
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