In der weiteren Folge wurde dann einem anderen Mitglied des Bundesrates ebenso ein Ordnungsruf erteilt, weil in Form eines Zwischenrufes das Wort "Frechheit" gefallen ist. Anlaß – das ist auch ein Grund, warum ich mich heute hier zu Wort melde – war ein weiteres Mitglied dieses Hauses, das unserer Meinung nach in einer Form und Weise polemisiert hat, bei der ebenso ein Geschäftsordnungsruf vonnöten gewesen wäre.
Ich nenne hier Auszüge aus dieser Rede:
Dabei wird vor skrupellosen Anschüttungsversuchen – das kann man juridisch noch nicht unter das StG subsumieren –, dabei wird vor dem Schüren von Gewalt nicht zurückgeschreckt. – Hier ist das schon eine andere Frage! Oder: Gerade die F-Politik in der Vergangenheit mit ihrer Panikmache, mit ihrer Aufhetzung und Verunglimpfung animiert zu Gewalttaten. (Beifall und Zwischenruf des Bundesrates Kone
#ny: Sehr richtig!)Weiters: Es ist mit Gewalt zu rechnen, aber da müssen wir durch! – Da wurde ein nie nachgewiesener Sager aus einer F-Bundesleitungssitzung zitiert.
Dann erfolgt die Schlußfolgerung – sie ist nicht nur bedenklich, sondern meiner Meinung nach auch bereits strafrechtlich zu subsumieren –: Es ist einzigartig, daß ein vermeintlicher Führer einer demokratischen Partei Gewalt auf sich nimmt, um politisch Kapital zu schlagen. – Es ist der Schluß schon nicht zulässig, aber die Worte, wie dieser Schluß gefaßt wurde, sind meiner Meinung nach unzulässig.
Es wird dann in weiterer Folge über einen Abgeordneten des Nationalrates gesprochen, daß eine Anzeige vorläge, daß er Ausländer illegal beschäftige – ich werde noch darauf bei einem weiteren Tagesordnungspunkt eingehen.
Weiters – es wäre unserer Gesinnungsgemeinschaft eigentlich nie eingefallen, das zu sagen – wird die von der Destruktionspartei geforderte Reform der Staatspolizei angeführt. – Das ist eine derartige Unterstellung einer demokratischen Wahlgemeinschaft, die man eigentlich zurückweist.
Dann kommt noch das letzte: Da werden mit Unwahrheiten – Unwahrheiten sind ebenso bedeutend wie Lügen; hier wäre ebenso ein Ordnungsruf vonnöten gewesen – laufend Bürger unseres Landes, integre Repräsentanten heruntergemacht.
Ich sage das nicht deswegen, weil wir wehleidig sind, sondern weil wir ebenso Wert darauf legen, meine Damen und Herren, daß die Courtoisie dieses Hauses beachtet wird. Ich ersuche Sie sehr, Frau Präsidentin, eine Gleichbehandlung walten zu lassen. Das ist ein Teil des Grundes meiner Wortmeldung: Ich unterstelle nicht, aber meine Klubmitglieder und ich hatten das Gefühl, daß keine Gleichbehandlung bei der Erteilung der Ordnungsrufe erfolgt ist.
Ein weiterer Punkt, der nichts mehr mit Ihrer Person zu tun hat, ist, daß hier immer wieder Feststellungen gemacht werden, die Repräsentanten dieses Hauses oder anderer Häuser betreffen – ich habe das vorhin zitiert. Ohne eine Wertung vornehmen zu wollen, ohne die Person des Präsidenten diskriminieren zu wollen, ist doch festzuhalten, daß im entsprechenden Artikel bezüglich der Immunität festgehalten ist, daß Bundesräte in ihrer Immunitätsform den Nationalratsabgeordneten gleichgestellt sind und daß ergo dessen auch das gleiche Procedere erfolgt.
Bei Vorliegen der Möglichkeit der Aufhebung der Immunität – eben läuft im Kärntner Landtag die diesbezügliche Beratung im Immunitätsausschuß – wäre es wohl vonnöten – so wie das im Nationalrat und auch im Bereich des Landtages üblich ist –, daß das zuständige Gremium, nämlich der Bundesrat, davon in Kenntnis gesetzt wird, wenn der vierthöchste Repräsentant unseres Staates in solch ein Verfahren hineingezogen wird. Das ist ein weiterer Bereich, den ich hier anmerken möchte und von dem es einfach notwendig ist, daß er hier erwähnt wird.
Als letztes und zum Schluß kommend, meine Damen und Herren: Weil bereits seinerzeit von uns die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Wahlverfahrens angesprochen wurde, vor allem in bezug auf die Vizepräsidenten, so haben wir ein bißchen historisch Einblick genommen. Siehe da! – Bereits 1920 ist diese Frage hier diskutiert worden: Man konnte sich in der Frage
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