Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 20

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der Vizepräsidenten an und für sich nicht einigen und hat ergo dessen auf die Geschäftsordnung verwiesen. Die Geschäftsordnung hat das nie eindeutig geregelt – nämlich entweder föderalistisches Prinzip oder nach dem d΄Hondtschen Verfahren Mehrheitsprinzip. Ich wollte auch das anmerken, meine Damen und Herren, weil das ein wichtiger Bereich der Bundesratsreform und auch ein sehr wichtiger Bereich – ich habe vorhin das Wort Geschäftsordnung erwähnt – der Geschäftsordnungsreform sein wird.

Abschließend, meine Damen und Herren: Ihnen allen ist die Äußerung des Präsidenten des Nationalrates bekannt, in der er festhält, daß Exekutivorgane über die gesetzgebenden Körperschaften und über das föderalistische Organ Bundesrat nicht bestimmen sollen – ich meine hier unter anderem eine Klausel, die zwischen Landeshauptleuten und anderen Regierungsvertretern ausgemacht wurde, nämlich den Konsultationsmechanismus –, daß wir damit überhaupt nicht befaßt wurden, wobei eine Befassung deswegen sehr notwendig wäre, meine Damen und Herren – ich habe das seinerzeit schon ausgeführt –, weil grundlegende Verfassungselemente, von denen der Bundesrat betroffen ist, mitinkludiert sind.

Ich deute das deswegen an, weil es in einem Dreiparteiengespräch im Präsidium dahin gehend zu einem Einverständnis gekommen ist, daß diese Fragen sehr schnell und zeitlich limitiert diskutiert werden. Es ist keine Überheblichkeit, meine Damen und Herren, wenn ich festhalte, daß unsere Fraktion darauf drängen wird, daß diese Fragen, die auch das Leben des Bundesrates bedeuten, in Diskussion gezogen werden und dazu Vorschläge erarbeitet werden, die dem föderalistischen Element unseres Landes auch dienen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.32

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kone#ny. Ich bitte ihn, zu sprechen.

9.32

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Tremmel hat es als Sprecher seiner Fraktion für notwendig gehalten, der zur Wahl anstehenden Frau Vizepräsidentin ihr Verhalten im Vorsitz vorzuhalten.

Nun ist es keine Frage, daß es jedem, der zur Teilnahme an den Verhandlungen berechtigt ist, wie es im § 71 unserer Geschäftsordnung heißt, frei steht, den Präsidenten zu ersuchen, einen Ruf zur Ordnung zu erteilen – was auch hinsichtlich einer nachträglichen Erteilung des Ordnungsrufs durchaus möglich ist.

Ich glaube, daß die Vorsitzführung der Frau Vizepräsidentin Haselbach, die jedes Mitglied dieses Hauses – sofern es schon in der vergangenen oder in der bisherigen Zusammensetzung dem Haus angehört hat – beurteilen kann, zunächst einmal eine in hohem Maße ausgleichende war, ist und sein wird. Wenn der eine oder andere – Herr Kollege Tremmel, ich hätte mir auch vielleicht manchmal etwas gewünscht – der Meinung ist, daß sich eine Äußerung, die jemand getan hat, auch einen Ordnungsruf verdient hätte, so muß ich sagen, daß wir – ich halte das für eine gute Tradition des Präsidiums – nicht sehr häufig in diesen parlamentarischen Schmalztopf greifen, sondern uns vom Präsidium her einer Praxis befleißigen, die sich darauf konzentriert, dann einzugreifen, wenn es notwendig ist.

Herr Kollege Tremmel! Sie wissen ganz genau, daß die Worte, die Sie hier aus dem Protokoll verlesen haben, nicht in einer aufgeheizten Atmosphäre gefallen sind, sonder in einer ruhigen und in ihren wesentlichen Inhalten sachlichen Rede. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das stimmt überhaupt nicht! – Bundesrat Dr. Prasch: Was ist die Sachlichkeit einer solchen Rede?) – Meine Herren Kollegen! Dieses Rednerpult steht zur allgemeinen Verfügung in diesem Haus. Ich ziehe es vor, wenn wir nacheinander und nicht gleichzeitig reden.

Ich meine daher, daß es an der Grenze dessen ist, was der Courtoisie dieses Hauses angemessen ist, wenn diese überlegte und der Dynamik der parlamentarischen Entwicklung Rechnung tragende Vorsitzführung meiner Kollegin Haselbach einer Kritik unterzogen wird.


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