Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 28

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3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz und das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz geändert werden (Strafvollzugsgesetznovelle 1996) (317 und 410/NR sowie 5308/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, die Zivilprozeßordnung und die Strafprozeßordnung geändert werden (253 und 408/NR sowie 5309/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Meidling, die Auflassung des Exekutionsgerichts Wien und des Strafbezirksgerichts Wien, Änderungen und Erweiterungen der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Favoriten, Hietzing und Fünfhaus sowie Änderungen des Bezirksgerichts-Organisationsgesetzes für Wien, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Lebensmittelgesetzes 1975 und des Auktionshallengesetzes (4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien) (373 und 451/NR sowie 5310/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird. Es sind dies: ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Tilgungsgesetz, das Strafregistergesetz, das Suchtgiftgesetz, das Lebensmittelgesetz und das Sicherheitskontrollgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1996), ferner ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz und das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz geändert werden (Strafvollzugsgesetznovelle 1996), ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, die Zivilprozeßordnung und die Strafprozeßordnung geändert werden, und ein Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Meidling, die Auflassung des Exekutionsgerichtes Wien und des Strafbezirksgerichtes Wien, Änderungen und Erweiterungen der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Favoriten, Hietzing und Fünfhaus sowie Änderung des Bezirksgerichts-Organisationsgesetzes für Wien, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Lebensmittelgesetzes 1975 und des Auktionshallengesetzes (4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien).

Die Berichterstattung über die Punkte 2 bis 5 hat Herr Bundesrat Herbert Platzer übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Herbert Platzer: Ich bringe den Bericht zu Punkt 2 der Tagesordnung.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß trägt dem Umstand Rechnung, im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches die auf Straftaten mit Vermögenszuwachs zugeschnittenen Sanktionen neu zu ordnen und damit zusammenhängende Fragen der inländischen Strafgerichtsbarkeit zu regeln sowie entsprechende Vorkehrungen und Anpassungen in der Strafprozeßordnung und im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (zur Ermöglichung beziehungsweise Erleichterung der zwischenstaatlichen Rechts- und Vollstreckungshilfe im Bereich vermögensrechtlicher Anordnungen) vorzunehmen.

Im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches soll durch Einführung neuer Tatbestände und neuer Qualifikationen das bestehende Regelungsdefizit beseitigt und durch Aufhebung beziehungsweise Änderung obsoleter Strafbestimmungen das Strafrecht heutigen Bedürfnissen und Wertvorstellungen angepaßt werden.


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