Aus dem prozessualen Bereich dieser Strafrechtsnovelle möchte ich vor allem das auch international gesehen ein völliges Novum anführen, zur in Erfüllung supranationaler Verpflichtungen die Möglichkeit vorzusehen, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zu erneuern, sofern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen gravierenden Verfahrensfehler festgestellt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die heute ebenfalls zur Beschlußfassung anstehende Strafvollzugsgesetznovelle hat als Schwerpunkte einerseits die in der Bereitstellung eines zeitgemäßen und adäquaten rechtlichen Instrumentariums zur Bewältigung der Vollzugsaufgaben durch Präzisierung und Erweiterung der Befugnisse der Strafvollzugsbediensteten. Andererseits sollen die rechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Verwaltungsmanagement im Strafvollzug unter dem Gesichtspunkt der Modernisierung, Effizienzsteigerung und Erhöhung der Sicherheit in den Justizanstalten verankert werden. Dazu sollen insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die in meinem Haus organisatorisch bereits vorbereitete, an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Innenrevision geschaffen werden.
Insgesamt gesehen ist diese Novelle des Strafvollzugsgesetzes ein weiterer Baustein in unseren Bemühungen zur Optimierung der Sicherheit im Strafvollzug, die von mir zum x-ten Male als Priorität in meinem Ressort ausdrücklich definiert wurde.
Ich möchte aber nicht schließen, ohne noch einige Worte zu den zwei weiteren zur Beschlußfassung anstehenden Gesetzesvorhaben zu sagen. Sie wissen, daß mir eine möglichst bevölkerungsnahe Rechtsversorgung in den für die Bürger wichtigen Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens unter Wahrung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit in der Mittelverwendung ein Anliegen ist. Diesem Anliegen wurde in den letzten Jahren vom Gesetzgeber durch massive Zuständigkeitsverlagerungen von der Gerichtshofsebene in die Bezirksgerichtsebene sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Bereich Rechnung getragen. Aus der Sicht der Justizverwaltung bedarf es nun der Gewährleistung auch einer optimalen Betriebsgröße und Gebietsaufteilung. Während in einigen Bundesländern noch gewisse Konzentrationen notwendig sind – wir haben darüber auch hier im Bundesrat schon mehrmals gesprochen –, ist in der Großstadt Wien umgekehrt eine Dezentralisierung zu bevölkerungsnahen Gerichtsstandorten, die als Vollbezirksgerichte ausgebaut werden sollen, zweckmäßig. In diesem Sinn wird die vierte Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz Wien das seinerzeit mit parlamentarischer Zustimmung begonnene Konzept der Neustrukturierung auf der Bezirksgerichtsebene in Wien insofern vollenden, daß künftig eine flächendeckende Einteilung des Wiener Stadtgebietes in Sprengel von Vollbezirksgerichten mit grundsätzlich umfassender Zuständigkeit im Zivil-, Exekutions- und Strafbereich vorliegt.
Meine Damen und Herren! Zur Gewährleistung eines umfassenden Zutrauens der Bevölkerung in die Justiz gehört auch, daß die Justiz ihre Schutzpflichten sowohl gegenüber ihren Mitarbeitern, aber darüber hinaus auch gegenüber all jenen, die – in welcher Rolle auch immer – zu Gericht kommen, erfüllt, damit diese dort ihre Anliegen verfolgen und den ihnen obliegenden staatsbürgerlichen Pflichten frei und ohne Furcht nachkommen können. Ich halte es daher für notwendig, das Gericht als waffenfreie Zone gesetzlich zu verankern und dies auch durch gesetzliche und eine Reihe organisatorischer und technischer Maßnahmen, insbesondere durch Eingangskontrollen bei Gericht, abzustützen. Ich meine, daß das vor allem deshalb notwendig ist, um die unabhängige und frei von Druck und Zwang agierende Rechtsprechungstätigkeit sicherzustellen. In diesem Sinne soll die Novelle zum GOG die Grundlage bieten.
Meine Damen und Herren! Ich meine abschließend, daß die heute zur Beschlußfassung anstehenden Gesetzesvorhaben im Justizbereich ganz wesentliche legislative Grundlagen dafür bieten, daß die Justiz die ihr von der Gesellschaft übertragenen Aufgaben sachgerecht und effizient weiterhin zu leisten vermag. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.54
Vizepräsident Dr. DDr. h.c. Herbert Schambeck:
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile es ihm.Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite