Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich Punkt 15 betreffend das Punzierungsgesetz:

Mit vorliegendem Gesetzesbeschluß soll eine Anpassung des Punzierungsgesetzes an die EU-Rechtslage vorgenommen werden. Daneben wurde die Gelegenheit genützt, einigen anderen Anpassungserfordernissen Rechnung zu tragen.

Artikel 30 des EG-Vertrag bestimmt, daß mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten sind. Ausnahmen sind nur zulässig, sofern sie zum Schutz zwingender, im Allgemeininteresse liegender Erfordernisse (insbesondere der Erfordernisse einer wirksamen steuerlichen Kontrolle, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes) notwendig sind. Andernfalls muß ein in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes und in den Verkehr gebrachtes Produkt Zugang zu den Märkten der anderen Mitgliedstaaten haben. Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Rockenschaub. – Bitte.

13.26

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Pensionskassen sind sehr positive Einrichtungen und eine relativ neue und junge wesentliche Säule unseres Pensionssystems, und wir werden diese Institutionen in Zukunft mehr denn je benötigen. Eigentlich sollte die öffentliche Hand die Pensionskassen nach besten Kräften fördern.

Leider geht man in der gegenständlichen Vorlage mit dieser Institution nicht besonders gut um. Ich nenne als Stichworte: hoher Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheit, Überregulierung. – Diese Stichworte kommen in den Stellungnahmen der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer, der Börsekammer und der Wirtschaftstreuhänder mehrfach vor, also sicherlich nicht nur seiten der Opposition.

Wenn ich daran denke, daß gerade der Wirtschaftsbund gegenwärtig wieder viel Geld in eine Inseratenkampagne hineinsteckt, um gegen die ach so grausliche Gesetzesflut zu protestieren – eine Gesetzesflut, die er ja selbst über viele Jahre mit verursacht hat (Zwischenrufe bei der ÖVP) –, dann wundert es mich, daß trotz des hier von Experten behaupteten Bürokratiedschungels auch die Wirtschaftsbundabgeordneten wieder zustimmen und für fröhlichen Zuwachs in der Bürokratie auf allen Seiten sorgen.

Wir können mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sein und werden daher diesen Punkt ablehnen.

Auch der ÖVP-Abgeordnete Großruck – damit komme ich zu einem steuerrechtlichen Punkt der Pensionskassen – hat im Nationalrat gemeint, daß es viel besser wäre, endlich eine klare einkommensteuerliche Regelung hinsichtlich Einzahlungen und Auszahlungen durchzubringen, das heißt, die Einzahlungen in Pensionskassen sind entsprechend steuerlich absetzbar, und spätere Auszahlungen sind eben in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterziehen. Auch in diese Richtung vermissen wir den entsprechenden Reformschub, und da wird insgesamt gesehen leider wieder einmal eine Chance versäumt.

Im Zusammenhang mit dem Einkommensteuergesetz ist uns auch ein Inserat des oberösterreichischen Landesvorsitzenden der Sozialdemokraten Fritz Hochmair in der "Kronen-Zeitung"


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite