Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 82

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich geregelt und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Punzierungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Rockenschaub und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Beseitigung der sozialen Härten des Sparpakets vor.

Ich lasse über den Entschließungsantrag abstimmen. Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Beseitigung der sozialen Härten des Sparpakets ist daher abgelehnt.

Es liegt ein weiterer Antrag der Bundesräte Dr. Rockenschaub und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Ermöglichung der Selbstpunzierung durch Hersteller vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Ermöglichung der Selbstpunzierung durch Hersteller ist daher abgelehnt.

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundeszuschuß an das Land Burgenland aus Anlaß der 75jährigen Zugehörigkeit zu Österreich gewährt wird (393 und 481/NR sowie 5321/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundeszuschuß an das Land Burgenland aus Anlaß der 75jährigen Zugehörigkeit zu Österreich gewährt wird.

Da der Berichterstatter, Herr Bundesrat Karl Wöllert, krank gemeldet ist, bitte ich die Frau Präsidentin um die Berichterstattung.


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