Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 104

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

daß wir etwas geschafft haben, wir brauchen einiges nicht mehr. Widmen wir uns daher dem, was wir jetzt brauchen, nämlich der Gesundheitsvorsorge für die ältere Bevölkerung!

Wichtig für mich ist: Leistungen, die nicht unbedingt im Krankenhaus erbracht werden müssen, brauchen nicht im Krankenhaus erbracht zu werden. Das ist ja jetzt auch klar angeklungen. Es können Leistungen in außenstationäre beziehungsweise teilstationäre Einrichtungen ausgelagert werden, und es können Tageskliniken eingerichtet werden. Für viele, viele Leistungen ist ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus über Nacht nicht notwendig, denn das kostet Geld und ist vermeidbar, ohne daß der Patient einen Qualitätsverlust in der Behandlung merkt oder spürt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Einführung der leistungsorientierten Finanzierung ergäbe keinen Sinn, wenn man sie in die falsche Spitalslandschaft stellte, also müssen von den Krankenhäusern die richtigen Leistungen geboten werden, nämlich jene Leistungen, die die Bevölkerung braucht, und dann wird nach dem leistungsorientierten Finanzierungssystem abgerechnet. Das ist richtig, und das wollen wir machen.

Meine Damen und Herren! Dieses Finanzierungssystem ist nach einheitlichen Kriterien in jedem Bundesland erstellt, kann aber trotzdem geringfügig von jedem Bundesland nach seinen Bedürfnissen abgewandelt werden. Da das noch niemand gesagt hat, sage ich es und lobe den Bund einmal selber – nur der Kramer lobt seine Ware, heißt es, also tue ich es nun –: Der Bund hat sich verpflichtet, vier Jahre hindurch zusätzlich 12 Milliarden Schilling für die Krankenanstaltenfinanzierung aufzubringen, um den Ländern die Umstellung zu ermöglichen und zu erleichtern, damit die Patienten nicht aufgrund dieser Reform einen Nachteil zu befürchten haben. Wir haben dieses Finanzierungsmodell in Vorarlberg erprobt, und ich kann mich erinnern, daß ich an dieser Stelle von Vorarlberg schon einmal gesprochen und gesagt habe, wie erfolgreich dieses System dort ist. Auch in Niederösterreich hat man im Jahre 1996 begonnen, die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung einzuführen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß in aller Deutlichkeit folgendes festhalten: Durch die Einführung der leistungsorientierten Finanzierung werden die Krankenhäuser selbstverständlich nicht billiger, das ist unmöglich. Das Finanzierungssystem ist nur ein Teil des Reformpaketes, denn wir wollen ja nicht nur eine Finanzierungsreform, sondern vor allem eine strukturelle Gesundheitsreform. Es muß uns gelingen, die Strukturen im Gesundheitswesen zu verändern, und das hat dann auch – logischerweise – Auswirkungen auf den Kostenbereich. So stelle ich mir das vor, und auf diese Weise beginnen wir, indem wir das, was Sie heute beschließen werden, mit 1. Jänner in die Tat umsetzen.

Im Gesundheitswesen muß man sich zum Beispiel überlegen, wie man es verhindern kann, daß Spitalsambulanzen und niedergelassene Ärzte dieselbe Leistung anbieten. Entsprechende Leistungen werden in den niedergelassenen Bereich ausgelagert, aber man muß dafür zugleich sagen, daß auch ein System in dieser Auslagerung liegt. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Erstellung eines gesamtösterreichischen Gesundheitsplanes. Er wird den Krankenanstaltenplan, den wir schon haben, enthalten, ferner einen Spitalsambulanzplan, einen Rehabilitationsplan, einen Niederlassungsplan für Kassenvertragsärzte, und auch den Pflegebereich werden wir reformieren müssen. Wir werden im Interesse der Patienten all das koordinieren und abstimmen, sodaß alle Anbieter von Gesundheitsleistungen in einem vernetzten System für die österreichischen Patienten das anbieten, was diese tatsächlich brauchen. Auf Landesebene werden Landeskommissionen eingerichtet werden, und auf Bundesebene wird die Strukturkommission installiert werden, die die Entwicklungen im Gesundheitswesen beobachten wird.

Ich möchte eines auch festhalten: Was Sie heute beschließen, meine Damen und Herren, ist nichts Starres. Es wird jetzt nicht etwas konstruiert, woran man dann nicht mehr rütteln darf. Das Gesundheitsministerium fühlt sich dazu berufen, für Flexibilität zu sorgen. Wir verstehen uns als jene Stelle, an der die Entwicklungen im Gesundheitswesen und das Funktionieren der Gesundheitsreform laufend beobachtet werden. Ein Bundesgesetz über die Dokumentation der Daten im Gesundheitswesen soll uns dazu auch die Möglichkeit geben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite