Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 114

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voneinander und miteinander kann durchaus Sinn ergeben. Wir dürfen auch nicht die Möglichkeiten der Sonderschule mit der Sonderpädagogik verwechseln. Ich meine auch, daß es sehr wichtig sein wird, weil der Sonderpädagoge in der Integrationsklasse jener sein wird, der für die behinderten Kinder und vielleicht auch für andere die wichtigste Bezugsperson sein wird, da es in der Volksschule hauptsächlich ein Klassenlehrersystem und nicht wechselnde Fachlehrer gibt. Dieser Sonderpädagoge wird also eine ganz wichtige Bezugsperson sein. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin aber sicher, daß die Lehrer trotz aller Ängste und Vorbehalte schlußendlich diese Integration mittragen werden. Es wird aber auch darauf ankommen, wie die Länder die Ausführungsgesetze gestalten werden beziehungsweise wie die Vollziehung ausschauen wird. Was ich bisher genannt habe, war der moralische Anspruch, den der Gesetzgeber und auch die Frau Ministerin – ich bemerke das als sehr positiv – wollen.

Probleme tauchen aber auf anderen Seiten auf, was ich der Zeitung "APS" der Pflichtschullehrergewerkschaft, Ausgabe November –ich habe sie gestern bekommen –, entnehmen kann. Ich lese, daß es ganz massive Bedenken hinsichtlich der Finanzierung gibt. Es wird vermutet, daß mit den genannten 315 Millionen Schilling dann, wenn die Integration umgesetzt ist, in den vier Stufen der Sekundarstufe I nicht das Auslangen gefunden wird, sondern daß mindestens 700 Millionen Schilling nötig sein werden – nach Meinung der Gewerkschaft. Es wird weiters festgestellt, daß im Planstellenbereich Sonderpädagogik von 1991 auf 1995 eine Steigerung von fast 1 600 Dienstposten stattgefunden hat und daß durch das nötige Zweitlehrersystem nun auch noch in der Hauptschule und der AHS-Unterstufe zusätzlich durch Ausbildung und Einsatz weit höhere Kosten entstehen werden.

Rund 2 500 Kinder waren im vergangenen Schuljahr in 617 integrativen Klassen. Etwa 60 Klassen werden in der AHS erwartet, 800 in den Hauptschulen. Derzeit sind viel zu wenig Sonderpädagogen vorhanden!

Rund 18 000 Schüler besuchen die Sonderschule, 2 500 Kinder gibt es in Integrationsklassen, und daher befürchtet die Lehrergewerkschaft – ich hoffe, zu Unrecht –, daß Sonderpädagogen zu Lasten der Sonderschulen abgezogen werden.

Außerdem – auch das ist klar – werden durch zu erwartende Teilungen von Klassen auch die Schulerhalter einen erhöhten Sachaufwand haben, und es ist noch fraglich, wie die Bürgermeister beziehungsweise die Obmänner der Schulgemeinden diesbezüglich reagieren werden.

Alles in allem, trotz aller Für und Wider und nach Abwägen aller Argumente – ich mache es mir nicht leicht und habe es mir auch nicht leicht gemacht in meiner Vorbereitung – bitte ich den Hohen Bundesrat, den vorliegenden Schulgesetzen, die ganz wichtig und zukunftsweisend sind, seine Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Lukasser. – Bitte schön.

16.32

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! In sieben Einzelvorlagen behandeln wir heute ein umfangreiches Schulreformpaket mit seinen Auswirkungen auf Unterricht, Schulorganisation und das Landeslehrerdienstrecht.

Zum Schulorganisationsgesetz: Die wesentlichsten Punkte des vorliegenden Entwurfes haben meine zwei Vorredner bereits genannt. Mit der 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle im Jahr 1992 wurde neben den bewährten Klassen in Sonderschulen die Möglichkeit zur Integration und Kooperation von geistig behinderten Kindern in der Volksschule gesetzlich verankert. Diese Integrationsklassen, welche damals begannen, befinden sich nun im vierten Volksschuljahr. Nun geht es um eine gesetzliche Regelung, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die


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