Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 140

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untergliedert sich in einen sehr schlanken personellen Aufwand mit sechs Mitarbeitern einschließlich der Geschäftsführung und Kosten von 5,3 Millionen Schilling. Als Sachaufwand wird ein Betrag von 4,5 Millionen Schilling budgetiert.

Für den Nutzungsentgang an Bundesforste, Forstverwaltung Wien und sonstige Eigentümer sieht die Vereinbarung eine Stufenlösung vor, welche 11 Millionen Schilling von Vertragsbeginn mit 1. Jänner 1997 und bis zum Jahr 2000 steigende, dann aber gleichbleibende Beträge von 20,6 Millionen Schilling erforderlich macht. Neben diesen Aufwendungen der Nationalparkgesellschaft sind davon unabhängig Leistungen der Gebietskörperschaften im konkreten für die Bundesforste und die Forstverwaltung der Stadt Wien in der Anfangsphase von 23,3 Millionen Schilling als Personal- und Sachaufwand aufzuwenden. Dieser Betrag soll sich in der Ausbauphase durch Beiträge des Landes Niederösterreich in der Höhe von 6,1 Millionen Schilling an Sach- und Personalaufwand erhöhen.

Nationalparkgesellschaft und Nationalpark-Forstverwaltungen haben in der Anfangsphase also jährliche finanzielle Aufwendungen von rund 44,1 Millionen Schilling zu tragen. In der Ausbauphase sind schließlich Beträge von 59,8 Millionen Schilling jährlich erforderlich.

Gemäß dieser Vereinbarung sind die Kosten der Nationalparkgesellschaft zu 50 Prozent vom Bund und zu je 25 Prozent von den Ländern Niederösterreich und Wien zu tragen. Wien wird mit seinen 2 900 Hektar der Lobau und der Mannswörther Au einen wichtigen Teil der angesprochenen Nationalpark-Forstverwaltung bilden. Wie bereits erwähnt werden auch sämtliche Kosten für Personal- und Sachaufwand von Wien selbst getragen und belasten dadurch nicht das Nationalpark-Budget.

Damit ein gemeinsames Ziel verfolgt wird, ist ein geschäftsführender Ausschuß vorgesehen, in welchem der Geschäftsführer der Nationalparkgesellschaft mit den Leitern der Forstverwaltungen die Jahrespläne und auch das tägliche Geschehen abstimmen. Die Nationalparkgesellschaft wird das Gesamtgeschehen des Nationalparks zu koordinieren haben und mit einem Geschäftsführer und fünf weiteren Bediensteten eine sparsame und schlanke Organisation erforderlich machen.

Die Gestaltung der Infrastruktur für diesen faszinierenden Lebensraum Auwald wird etappenweise erfolgen und sich auf Beschlüsse der Generalversammlung stützen, wobei ab Vorliegen eines Wirtschafts- und Finanzplanes ein Höchstbetrag von 17 Millionen Schilling in gegenständlicher Vereinbarung als festgesetzt gelten.

Nationalparks sind langfristige Einrichtungen, die nicht unmittelbar eine Ziellinie kennen. Das Ziel eines Nationalparks besteht vielmehr in der ständigen Weiterentwicklung zu einem natürlichen Lebensraum. Es ist zu hoffen, daß möglichst viele Besucher des Nationalparks Donau-Auen ein neues Naturbewußtsein entwickeln, denn was der Mensch kennt und achtet, ist er auch bereit zu schützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.35

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile es ihm. (Die gesamte SPÖ-Fraktion verläßt den Saal.)

18.35

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute mit der Nationalparkgesellschaft ein Gesetz beschließen, so beschließen wir ein Gesetz über eine sehr niedliche Zwischenlösung. Die niedliche Zwischenlösung ist dieser sehr kleine Nationalpark. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Dieser Nationalpark ist auch – so möchte ich sagen – eine verspätete Frühgeburt, und zwar deshalb, weil die Planung schon 23 Jahre alt ist, weil viele Attribute, die zu einem Nationalpark gehören, nicht vorhanden sind.


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