Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 148

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einer raschen Anpassung und Einstufung der Kennzeichnung werden die Verwender frühzeitig in die Lage versetzt, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt entsprechend dem neuesten Kenntnisstand einzuführen.

Im Interesse des Gesundheitsschutzes der österreichischen Bevölkerung und des Schutzes der Umwelt gibt die ÖVP-Fraktion diesem Gesetz gerne ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.07

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile es ihm.

19.07

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin auch mit dem Zug nach Wien gefahren, und mich hat nicht das Chemikaliengesetz gedrückt, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.

Meine Damen und Herren! Beim Chemikaliengesetz handelt es sich im wesentlichen um eine gänzliche Neufassung des Gesetzes. Die Novelle soll die Nachteile, die durch die unterschiedlichen Bestimmungen gegeben waren, ausgleichen. Die Novelle bringt weiters eine administrative Vereinfachung und die Anpassung an die EU-Richtlinien. Österreich wird damit auch das europäische Anmeldesystem für Chemikalien übernehmen. Die Sonderstandards, die beim Beitritt vereinbart wurden, werden davon nicht berührt. Diskrepanzen zwischen dem österreichischen Chemikaliengesetz und der EU konnten bereinigt werden.

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der vorsorgliche Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor unmittelbar oder mittelbar schädlichen Einwirkungen, die durch das Herstellen und Inverkehrsetzen von Stoffen entstehen können.

Meine Damen und Herren! Wichtig ist auch – das hat Kollege Jaud schon angeführt –, daß das Waschmittelgesetz hier "eingeflossen" ist. Immerhin verbrauchen wir jährlich an die 140 000 Tonnen Waschmittel und belasten damit unsere Kläranlagen und damit auch die Umwelt nicht unerheblich.

Meine Damen und Herren! Es ist der Konsument gefordert, es sind auch der Erzeuger und der Vertreiber gefordert. Die Eigenverantwortung wird großgeschrieben, sie ist aber mit den notwendigen Kontrollen versehen, und letztendlich gibt es auch bei Nicht-Einhalten der Vorschriften die entsprechenden Strafen.

Meine Damen und Herren! Uns liegt heute auch ein Bundesgesetz vor, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird. Ein Hauptgrund für die Novellierung war, daß in Österreich UVP-Verfahren zwischen 24 und 60 Monate dauern – im Vergleich dazu Deutschland mit 10 bis 12 Monaten, Frankreich 10 bis 11 Monate – und dadurch auch die Gefahr bestand, daß sich Industrieunternehmen das nicht angetan haben und daher anderswo investiert haben. Diese Studie stammt allerdings von der Wirtschaftskammer und wird daher auch mit einiger Vorsicht zu genießen sein.

Ich halte nichts davon, daß Projekte jahrelang verzögert werden, ich meine aber auch, daß man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten sollte, und bei einigen Änderungen wäre das bald gelungen.

Das UVP-Gesetz ist zum Schutze des Bürgers da und soll es auch weiterhin sein. Es ist in diesem Falle auch nicht relevant, wie groß ein Bauvorhaben ist, denn die Umweltverträglichkeit hat nichts mit der Größe eines Projektes zu tun. Grundsätzlich einmal sollte ein Projekt so geplant werden, daß es unter möglichster Umweltschonung errichtet und dann auch betrieben werden kann.


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