Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 164

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 29. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 29. November 1996 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

38. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geändert werden (323, 463 und Zu 463/NR sowie 5343/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zum 38. und letzten Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Jürgen Weiss übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Jürgen Weiss: Der Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, BGBl. Nr. 45/1995, verpflichtet Österreich zur Umsetzung weiterer, seit dem Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 1993 wirksam gewordener Änderungen oder Ergänzungen des EG-Vergaberechts durch nach außen bindende, generelle Rechtsvorschriften.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates sieht daher in einer umfangreichen Novelle die Umsetzung der einschlägigen EG-Richtlinien durch Einarbeitung in das Bundesvergabegesetz vor.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Karl Drochter. – Ich bitte ihn, zu sprechen.

20.17

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute vorliegenden Novellen zum Bundesvergabegesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz haben mehr arbeitsmarktpolitische Bedeutung, als das den Anschein hat. Es muß uns allen ein Anliegen sein, die illegale Beschäftigung, aber auch die Schwarzbeschäftigung von Inländern und Ausländern umfassend zu bekämpfen, denn durch die illegale Beschäftigung gehen dem österreichischen legalen Arbeitsmarkt viele Tausende legale Arbeitsplatzangebote verloren. Die dadurch entstehenden Verluste


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