Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 45

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Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet. Die Besitzstruktur der Österreichischen Bundesforste mit 848 000 Hektar und 10 Prozent der gesamten Staatsfläche Österreichs läßt uns erkennen, daß es sich um einen potenten Wirtschaftskörper und – unter Anführungszeichen – "Grundbesitzer" handelt, noch dazu, wo sich auf diesen Flächen nicht wenige kulturelle und naturgeschichtlich schützenswerte Denkmäler befinden.

Dieser neuen Gesellschaft werden 4 Prozent des Grundeigentums übertragen, also 96 Prozent der Fläche bleiben als Eigentum beim Bund. Die Österreichische Bundesforste AG wird treuhändisch mit der Bewirtschaftung und Verwaltung der gesamten Fläche betraut. Es wurde sichergestellt, daß sowohl bewegliche als auch unbewegliche Kunstschätze im Eigentum des Bundes verbleiben.

Durch eine damit gegebene unabhängige Geschäftsführung, insbesondere die Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, ist eine auf die Ziele des Unternehmens gerichtete Geschäftsführung gewährleistet. Die Aktiengesellschaft wird mit der Fortführung des Betriebes Österreichische Bundesforste betraut. Sie übernimmt alle Rechte und Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen. Dabei sind in erster Linie auch die eingeforsteten Rechte angesprochen.

Die Substanz der Österreichischen Bundesforste wird langfristig verfassungsrechtlich abgesichert. Erlöse aus etwaigen Liegenschaftsveräußerungen sind demnach zur Verbesserung der Substanz und des von der AG verwalteten Vermögens zu verwenden. Es können also weder willkürlicher Grundverkauf noch willkürliche Grundtransaktionen erfolgen.

Fragen des Grundstücksverkehrs werden in Zukunft aufsichtsratspflichtig sein. Bei Verkäufen hat der weisungsgebundene Vertreter des Finanzministeriums, bei Zukäufen auch jener des Landwirtschaftsministeriums ein Vetorecht, sodaß nichts, so denke ich, unter der Decke passieren kann und nicht an die Öffentlichkeit kommen würde. Der derzeitige Betrieb der Österreichischen Bundesforste ist so wie bisher weiterzuführen. Allerdings hat man dieser neuen AG für neue Geschäftsfelder auch gewisse Zugeständnisse gemacht, sodaß Tochtergesellschaften beispielsweise für den Geschäftsbereich des forstlichen oder auch des technischen Know-how eingerichtet werden können.

Die Aktivitäten der Österreichischen Bundesforste, meine sehr geschätzten Damen und Herren, waren bisher schon in vielen Bereichen waldbaulicher Natur, aber auch forsttechnischer Natur vorbildlich – sie waren so etwas wie eine Entwicklungsgesellschaft. Sie haben Forschung betrieben, und viele Neuerungen auf beiden Gebieten – waldbaulich wie forsttechnisch – sind diesen Bemühungen der Österreichischen Bundesforste, der Führung der Österreichischen Bundesforste zuzuschreiben. Das soll klarerweise zum Vorteil der gesamten Forstwirtschaft Österreichs auch weiterhin möglich sein.

Natürlich gibt es einen Zielkatalog, von dem auch die beiden Vorredner schon gesprochen haben. Ein wesentlicher Punkt ist eine nachhaltige Bewirtschaftung, die gefordert wird. Die Einhaltung der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes ist bestmöglich zu sichern, Trinkwasser- und Nutzwasserreserven sind zu erhalten. Die Interessen der Landwirtschaft, insbesondere der bergbauerlichen Betriebe, sind zu berücksichtigen – ein wesentliches Verlangen, das auch im Interesse einer größeren Zahl von bäuerlichen Betrieben liegt. Flächen außerhalb des Waldes mit besonderem Erholungswert wie zum Beispiel Seeufer sind zugänglich zu machen. Das ist an sich auch nichts Neues; die Österreichischen Bundesforste haben bereits – ich denke an den Attersee-Bereich – wesentliche Flächen für Erholungszwecke und den Zugang zum See bereitgestellt. Die öffentlichen Interessen an ökologisch besonders wertvollen und sensiblen Gebieten und Naturdenkmälern sind zu wahren, auch kann an Nationalpark- oder Naturschutzprojekten mitgewirkt werden. In der Wildbewirtschaftung ist auf ein ökologisches Gleichgewicht zu achten, und auf die Rechte der Eingeforsteten ist Rücksicht zu nehmen. – Das ist der Zielkatalog, den man dieser Gesellschaft vorgibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Oberösterreich hat diesbezüglich auch einige Wünsche und Forderungen angemeldet.


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