Forderungen im Hinblick auf den zu gründenden Nationalpark Kalkalpen. – Es ist verständlich, daß das Land Oberösterreich verlangt, daß die Verpflichtungen, welche die Österreichischen Bundesforste bei der Gründung des Nationalparks Kalkalpen übernommen haben, auch von dieser neuen Gesellschaft übernommen werden müssen.
Ein weiterer Punkt sind die Eingeforsteten. In Oberösterreich – besonders im Salzkammergut hinüberreichend in das steirische Ausseerland – und in Salzburg gibt es derer sehr, sehr viele. Und die Rechte der Eingeforsteten – das wird ausdrücklich festgeschrieben – sind zu wahren. Ansonsten hätte man diesem Gesetz klarerweise nicht die Zustimmung geben dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe nicht an, zu sagen – und ich habe schon erwähnt, daß ich bei einigen Vollversammlungen der Eingeforsteten dabei war –, daß die Wünsche der Eingeforsteten und ihrer Vertreter klarerweise immer etwas höher angesetzt werden, um Verbesserungen gegenüber den Österreichischen Bundesforsten hinsichtlich ihrer Verpflichtungen zu erreichen. Das ist auch legitim. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es tatsächlich so ist, daß nur die Bauern einen Beitrag für die Wegbenutzung zahlen müssen. Wahrscheinlich zahlen alle in diese Gemeinschaft, und natürlich muß damit auch der Eingeforstete einen Beitrag für die Wegerhaltung leisten. So verstehe ich das, und so kann ich mir das auch vorstellen. Daß es Streitpunkte und Interessenkollisionen hinsichtlich der Trennung von Wald und Weide gibt, ist auch verständlich. Die Eingeforsteten haben zum Teil Holzbezugsrechte, und es mag schon vorkommen, daß ein Förster oder ein Forstmeister einmal nicht unbedingt die bringungsgünstigste Lage für ein Servitut aussucht, das stelle ich nicht in Abrede. Im großen und ganzen herrscht aber zwischen den Interessen beider Gruppen ein ausgeglichenes und gutes Verhältnis.
Weniger ist das in der Trennung von Wald und Weide der Fall. Daß die Vertreter der Bundesforste bisher versuchten, das Weidevieh aus den Waldgebieten möglichst herauszuhalten, ist aus forstwirtschaftlicher Sicht verständlich. Daß die Bauern wiederum auf ihre Weideflächen nicht verzichten wollen und können, ist auch verständlich. Diese Interessenkollisionen gibt es, und ich nehme an, daß diese auch in Zukunft zu manchen Gesprächen, um nicht zu sagen, Streitereien führen werden.
Denn ich sage noch einmal – und ich leite damit über zum nächsten Kapitel –: In der Brust eines Forstmannes schlagen zwei Herzen: das des Forstmannes und das des Jägers. Da gibt es auch Konflikte. Oberösterreich hat in diesem Zusammenhang seine Bedenken ganz dezidiert angemeldet. Das oberösterreichische Schutzwald-Sanierungsprogramm umfaßt 10 000 Hektar, und vier Fünftel dieser 10 000 Hektar sind im Besitz der Österreichischen Bundesforste. Ich erinnere an eine Begehung des Hanges oberhalb des historischen Ortes Hallstatt. Dort ist der Schutzwald in seiner Funktion für die nächsten Jahrzehnte ganz entschieden in Gefahr.
Man kann nun sagen – das war vor drei, vier Jahren –, daß sowohl auf der einen Seite übertrieben wurde als auch auf der anderen Seite. Es ist damals um die Reduzierung des Wildbestandes gegangen, um eine ökologische Wildbewirtschaftung, damit die Naturverjüngung auf diesem Steilhang oberhalb von Hallstatt aufkommt, um für die nächsten Generationen die Schutzwaldfunktion zu gewährleisten.
Das war ein Streit zwischen Gelehrten. Fest steht eines – und das sieht auch der Laie –: Bei einer Überhege kommt die Naturverjüngung nicht auf. Und etwa zu glauben, mit der Errichtung von Schutzzäunen – das heißt, das Wild auszuzäunen – in diesen Steilhängen Erfolg zu haben, ist ein völliger Irrglaube. In diesen Gebieten kann man keine Zäunung mit Erfolg durchführen.
Ich bin überzeugt davon, daß diese Konfliktpunkte auch bei der neuen AG bestehen bleiben. Ich bin aber auch davon überzeugt, daß gesetzmäßig soviel abgesichert ist, daß man damit rechnen kann, daß diese Konfliktfelder und Spannungsfelder immer wieder ausgeräumt werden können. Ich stelle für meine Fraktion, die Österreichische Volkspartei, fest, daß wir dem Gesetz die Zustimmung erteilen.
Weiters möchte ich in diesem Zusammenhang noch kurz zu den landwirtschaftlichen Bundesversuchsanstalten Stellung nehmen. Es gibt im Zuge der Neufassung der Österreichischen Bundesforste in eine Aktiengesellschaft für meine Begriffe so etwas wie eine Strukturbereini
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