Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 47

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gung in den österreichischen Bundesversuchsanstalten. Denn es gab Flächen, die von den österreichischen Bundesforsten als Ackerfläche gepachtet wurden, und diese werden nun in das Eigentum dieser Bundesversuchswirtschaften GesmbH übertragen. Betroffen davon sind die Bundesversuchsanstalten Fuchsenbiegl in Niederösterreich, Königshof und Wieselburg. Umgekehrt sollen Waldflächen, die derzeit von der Bundesversuchswirtschaften GesmbH bewirtschaftet werden, im Gegenzug den Österreichischen Bundesforsten übertragen werden. Ackerflächen, die derzeit von der Bundesversuchswirtschaften GesmbH bewirtschaftet und von der Bundesgebäudeverwaltung verwaltet werden, sollen in die neue Gesellschaft übertragen werden. Die Gesellschaft übernimmt das derzeit im Eigentum des Bundes stehende bewegliche Sachanlagevermögen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Auch da gibt es klarerweise Ziele, denn sonst würde man es nicht machen. Diese sind insbesondere die Sicherstellung eines Höchstmaßes an Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung der Liegenschaften, die Erhöhung der Flexibilität und die Beschleunigung und Verbesserung der Entscheidungsfindung sowie Verringerung des Verwaltungsaufwandes. – Soviel zur Schaffung und Bildung dieser Bundesversuchsanstalten. Auch diesem Gesetz wird meine Fraktion die Zustimmung erteilen.

Schließlich stehen unter diesen Tagesordnungspunkten noch zwei Novellierungen des Wasserrechtsgesetzes zur Diskussion. Aufgrund der Tatsache, daß im Parlament gegenwärtig zwei Regierungsvorlagen, die das Wasserrecht betreffen, zur Behandlung aufliegen, bei denen noch mehrere Fragen offen sind, wurden im letzten Landwirtschaftsausschuß nur die direkt anstehenden Fristen, die mit Jahresende eine unzumutbare Verschärfung bedeutet hätten, saniert.

Diese Fristensanierung, meine geschätzten Damen und Herren, betrifft Hauskläranlagen, die mit 31. Dezember 1996 auslaufen. Diese wären de facto nach diesem Zeitpunkt außerhalb des gesetzlichen Rahmens gestanden. Diese Frist wird nun verlängert, wenn in Aussicht gestellt ist, daß in nächster Zukunft, in absehbarer Zukunft, eine örtliche Entsorgungseinrichtung, eine Abwasserkanalisation an dieser Liegenschaft vorbeiführt und dann angeschlossen werden kann.

Der zweite Punkt ist – das betrifft im wesentlichen die Gemeinden –, daß wir viele Kläranlagen haben, die vom Emissionswert her etwa 92, 93 Prozent Reinigungsgrad erreichen. Nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes 1992 müßten diese Kläranlagen nachgerüstet werden. In manchen Dingen sind wir halt päpstlicher als der Papst, nämlich wenn wir von 92 oder 93 Prozent Reinigungsgrad ausgehend 98 Prozent Reinigungsgrad erreichen wollen, das aber nur mit einem unerhörten Aufwand erkaufen können. Diese Emissionswerte werden zurückgenommen, wenn ein Teil dieser Auflagen bereits erfüllt ist. Wenn nicht alles erreicht ist, dann liegt es im jeweiligen Ermessen, und die Kläranlage kann weiter betrieben werden.

Als drittes wurde bei dieser Sanierung des Wasserrechtsgesetzes darauf Bedacht genommen, daß Verordnungen von Landeshauptleuten nach dem Wasserrechtsgesetz mit den Maßnahmen des ÖPUL in Einklang gebracht werden können. Das trifft dort zu, wo Grundwassersanierungsgebiete einer Sanierung unterzogen werden. Das ist auch eine Erleichterung und eine Abstimmung, und ich glaube sagen zu können, daß wir mit diesen Erleichterungen im Wasserrechtsgesetz bei Gott nicht alles über Bord werfen und wieder zurückkehren zu alten Gepflogenheiten und zu verunreinigten Gewässern.

Ich kann es aus meiner Gemeinde bestätigen, daß unsere Bäche nach dem Bau der Kanalisation und nach Anschluß von etwa 65 Prozent der Anwesen, in ihrer Wasserqualität sichtbar besser wurden – ohne Untersuchungen, die das ja auch bestätigen –, erkennbar besser wurden. Meine Fraktion wird daher diesen Wasserrechtsgesetzänderungen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.38

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weiters ist zu Wort gemeldet Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

11.38

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens freue ich mich, daß die sozialdemokratische Fraktion


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