Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 64

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Zur zweiten Frage, Bundesversuchswirtschaften, nur wenige Sätze: Es ist sichergestellt, daß mit der GesmbH-Lösung aus meiner Sicht das geschieht, was geschehen soll, nämlich dort, wo privatwirtschaftliche Tätigkeiten erfüllt werden, sollen sie auch nach den Spielregeln des Privatrechtes und der wirtschaftlichen Führung durchgeführt werden – auch dann, wenn es sich um Flächen handelt, die im Besitz des Bundes sind.

Es ist, zweitens, sichergestellt, daß im Gesellschaftsvertrag die Frage der Ausbildung etwa am Francisco Josephinum geklärt wird – ich halte das für richtig und wichtig –, und es wird auch in Zukunft Forschung möglich sein.

Nur sage ich im Sinne der Kostentransparenz ganz klar: Wenn der Bund bei dieser Bundesversuchswirtschaften GesmbH etwas bestellt – nämlich eine Forschungsleistung –, dann wird auch der Bund dafür zu bezahlen haben, weil es nur konsequent ist: Wer etwas von dieser Gesellschaft will, der hat dafür auch zu bezahlen – unabhängig davon, ob es ein Privater oder eine Gebietskörperschaft wie etwa auch der Bund ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu dieser Eigenkapitalausstattung in der Höhe von 55 Millionen: Davon sind 44 Millionen aus den degressiven Ausgleichszahlungen in der Budgetumschichtung – ja! Das sind jene Mittel, die aufgrund von Flächenänderungen und aufgrund von Preisentwicklungen nicht erforderlich sind, die ansonsten dem "allgemeinen Haushalt" – unter Anführungszeichen – zugute gekommen wären, und es ist damit sinnvoll eingesetzt, nämlich für die Kapitalausstattung dieses Unternehmens. Ich halte es daher für gut, diesen Schritt getan zu haben.

Zum dritten Komplex, Wasserrechtsgesetz-Novelle. Ich möchte nur noch ganz kurz dazu sagen, daß ich diese beide Novellen für einen ersten – ich sage bewußt: ersten – Schritt halte, aber für einen dringend notwendigen und guten Schritt, insbesondere auch für einen Schritt im Rahmen des 33f, nämlich der Anrechnung des Umweltprogrammes ÖPUL auf die Grundwassersanierung. Wir haben damit nämlich strategisch etwas ganz Wichtiges erreicht, nämlich daß die Freiwilligkeit von Umweltprogrammen, etwa des ÖPUL, auf die Sanierungsverpflichtung anrechenbar und damit auch die Möglichkeit geschaffen wird, in den Gebieten zukünftig freiwillige Programme zu haben.

In Richtung EU sage ich ganz klar, Herr Bundesrat, daß mir jede Verbesserung des Gewässerstandards in der Europäischen Union nur recht sein kann – aus vielen Gründen, unter anderem auch aufgrund der verbesserten Wettbewerbsposition der österreichischen Landwirtschaft, die derzeit noch in Wettbewerbsbedingungen mit Regionen steht, die diesen wasserrechtlichen Standard nicht kennen. Ich gehe daher davon aus, daß es für Österreich nur positiv sein kann, wenn wir uns diesbezüglich erfolgreich Schritt für Schritt durchsetzen.

Hinsichtlich der anstehenden Novelle stehe ich nicht an, zu sagen, wir haben noch viel Arbeit vor uns, insbesondere um die Wünsche der Gebietskörperschaften, auch die der Gemeinden entsprechend zu berücksichtigen – bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzzieles des Wasserrechtes und der wirtschaftlichen Möglichkeiten, nicht nur für die Gemeinden, sondern für alle Gebietskörperschaften, auch für den Bund. Das wird eine spannende Debatte werden, weil es durchaus Interessenkollisionen oder -konflikte geben kann. Diese haben wir zu lösen, und wir haben erste Schritte gesetzt. Ich erinnere nur etwa an das Beibehalten der Grenze von 50 Milligramm Nitrat im Trinkwasser. Wäre das nämlich nicht geschehen, dann hätten wir bereits im Jahr 1997 massive zusätzliche Investitionen tätigen müssen.

Ich gehe daher davon aus, daß im ersten Quartal des kommenden Jahres eine umfassende Novelle des Wasserrechtsgesetzes dieses Hohe Haus passieren wird, eine Novelle, die die Wirtschaftlichkeit einerseits und das Schutzziel andererseits in besserer Weise als das bestehende Wasserrecht harmonisiert. Das ist die eigentliche Aufgabe dieser Novelle, die vor uns steht, an der bereits derzeit heftig gearbeitet wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.


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