Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 65

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort erwünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Budgetüberschreitungsgesetz.

Der vorliegende Beschluß enthält im Artikel I im § 4 Abs. 1, im § 13 Abs. 4 sowie im § 18 Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den im Artikel I im § 4 Abs. 1, im § 13 Abs. 4 sowie im § 18 enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Ich danke.

Der Antrag, den zitierten Verfassungsbestimmungen des vorliegenden Beschlusses im Sinne des Artikels 44 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben – soweit dieser Beschluß dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung der landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz)

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben – soweit dieser Beschluß dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite