Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 83

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Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gelangt Herr Sozialminister Hums.

14.22

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten – dazu zählen auch Psychotherapeuten, die dort beschäftigt sind, Herr Bundesrat Weilharter – haben wir eine Neuregelung geschaffen, die dringendst notwendig war, und zwar sowohl im Interesse des Arbeitnehmerschutzes als auch im Interesse des Patientenschutzes.

Die Verhandlungen dazu waren nicht leicht, denn die Problemstellung war, daß auf der einen Seite in den Privatspitälern derzeit Arbeitszeitregelungen gelten, die von Ärzten in diesen Bereichen als zu eng aufgefaßt wurden – ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die seinerzeitige Diskussion mit Primarius Dr. Poigenfürst –, es aber auf der anderen Seite in jenen Spitälern, die von öffentlich-rechtlichen Trägern betrieben werden, überhaupt keine Arbeitszeitregelung gibt. Leider hat das dazu geführt, daß es in bestimmten Bereichen auch wirklich unvorstellbare Arbeitszeiten gibt.

Es gibt unvorstellbar lange Arbeitszeiten, und zwar sowohl aus der Sicht der Ärzte, der Schwestern, der Pfleger und aller anderen Mitarbeiter als auch aus der Sicht der Patienten, und daher haben wir – die Verhandlungen waren nicht einfach – mit den Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeiter, mit den Vertretern des Bundes, der Länder und der privaten Spitäler eine Regelung getroffen, die für beide Teile vernünftig ist.

Ich bin den Ländervertretern dankbar, daß sie praktisch in letzter Stunde doch noch in allen Bereichen akzeptiert haben, daß diese Regelung notwendig ist, auch wenn sie in manchem Bereich natürlich Mehrkosten verursacht, und zwar dort, wo bisher aus verschiedensten Gründen die Arbeitszeiten enorm lang waren.

Ich bin aber der Überzeugung, daß wir mit dieser Regelung den Arbeitnehmern und den Patienten helfen. Außerdem entspricht diese Regelung auch den EU-Normen, was aber nicht unser primäres Ziel war. Primär ging es uns wirklich um den Arbeitnehmer- und den Patientenschutz.

Wir haben Ausnahmeregelungen – und diese werden strengstens kontrolliert – nur dort getroffen, wo es in einem Übergangszeitraum nicht sofort möglich ist, die erforderliche Anzahl von Ärzten und anderen Mitarbeitern zu finden. Diese Regelungen sind wirklich sehr streng, und es kann daher nicht sein, wie es die freiheitlichen Abgeordneten teilweise im Nationalrat gemeint haben, daß die Länder und andere Körperschaften die Möglichkeit haben, weiterhin die Arbeitszeit zu überziehen. Darüber wurde mit den Ländern Einvernehmen erzielt.

Es gibt sehr exakte Kontrollmöglichkeiten – Zustimmungspflicht der Betriebsräte, des einzelnen, Kontrollrechte im Arbeitsinspektorat –, die alle darauf abzielen, daß diese Bestimmungen auch sehr rasch umgesetzt werden.

Herr Bundesrat Weilharter! Ich kann es nicht verstehen, daß der Vertreter eines Bundeslandes der Meinung ist, die Interessen der Patienten und der Mitarbeiter sollten nicht berücksichtigt werden, man sollte nur finanzielle Interessen berücksichtigen. Das ist ein Standpunkt, der von niemandem geteilt werden kann. Daher bin ich der Überzeugung, daß alle hier diesem Gesetz die Zustimmung geben sollten, da dieses Gesetz ein entscheidender Fortschritt für die Arbeitnehmer in den Spitälern, aber auch für die Patienten ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.26

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Tremmel.

14.26

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Vorrednerin! Schön wäre es, Herr Minister, wenn das alles so eintreffen würde, wie


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