Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 84

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Sie das hier sagen. Selbstverständlich sind wir Freiheitliche auch um das Wohl der Patienten bemüht. Selbstverständlich sind wir Freiheitliche auch bemüht, daß die Arbeitszeit entsprechend der österreichischen Arbeitsverfassung – ich werde noch darauf zu sprechen kommen – ordentlich, gerecht und den Gesetzen entsprechend geregelt ist.

Aber weil heute schon Zeitungsmeldungen zitiert worden sind: Ich habe hier eine Schlagzeile aus der heutigen Ausgabe einer steirischen Zeitung, und da steht drinnen: "Planung für das LKH 2000 vorläufig gestoppt. Die österreichische Spitalsreform verändert vielleicht die Pläne für das Grazer Großspital." Es heißt dann weiter, man soll die generelle Planungsmethodik für das Zehnjahresprojekt überprüfen und schließlich auch befürworten. Das wird allerdings wieder einige Jahre dauern, und da frage ich mich: Hat man, falls koordiniert vorgegangen worden ist, auch bedacht, daß bei einem Zehnjahresprojekt Änderungen eintreten können? Wußten das die Verantwortlichen? – Ich nehme an, sie wußten es, oder sie wußten so viel, wie wir alle, und das weit zu spät.

Man hat schon gewußt, daß die Finanzierung eine Schlüsselfrage ist, aber daß sich die Strukturen so weitgehend verändern werden, daß ein Großprojekt für die steirische Bevölkerung gestoppt wird – Kollegin Schicker, jetzt wissen Sie, warum wir dagegen sind –, hat niemand angenommen. Dem können wir nicht zustimmen.

Jetzt komme ich zu den Arbeitszeiten selbst. Richtig ist, Herr Minister, daß Sie am Wege sind, im Spitalsbereich ein einigermaßen einheitliches Arbeitsrecht herzustellen. Ich werde aber auch einige Ausnahmen nennen, bei denen das nicht der Fall ist. So hat es jahrzehntelang bei den Privatspitälern ein uneinheitliches Arbeitsrecht gegeben. Kein Hahn hat gekräht, wir mußten es immer wieder sagen. Ich glaube, daß das ein Teil einer Diskriminierung war, denn diese privaten Anstalten sind dadurch mehr belastet worden. Jetzt macht man es mit einem Federstrich und sagt, diese Einheitlichkeit ist hergestellt.

Nächster Punkt – wenn schon über die Finanzen gesprochen wird, so möchte ich einen Einwand erheben –: Natürlich wurde mit den Ländervertretern darüber gesprochen, aber wir haben nun einmal ein Finanz-Verfassungsgesetz, wir haben ein Finanzausgleichsgesetz, und da heißt es im § 5 oder 8, daß Gesetze mit finanzieller Folgewirksamkeit hier und nicht nur mit den Spitalsreferenten abzusprechen sind. Daß das von uns nicht von weit hergeholt ist, das zeigt die Stellungnahme einer Landesregierung.

Ebenso sind wir übereingekommen – und alle haben Stein und Bein darauf geschworen –, daß Folgekostenrechnungen entsprechend angestellt werden müssen. Diese Folgekostenrechnungen sind in diesem Bereich nicht einmal im Ansatz vorhanden.

Herr Mag. Tusek! Sie haben richtigerweise eine Zahl zitiert, Kollege Weilharter hat richtigerweise eine Zahl zitiert, diese differieren aber, obwohl sich beide nach bestem Wissen und Gewissen bemüht haben, das zu recherchieren. Das eine Mal wird von 739 Millionen Schilling gesprochen, die das die Länder und Gemeinden in der ersten Ausbaustufe kosten wird, das andere Mal wird von 436 Millionen Schilling gesprochen. Das sei nur kurz angedeutet zu den Finanzen.

Nun zum Arbeitsrecht, meine Damen und Herren: Ich bestreite nicht das Bemühen, Herr Minister, das Ihr Ministerium und andere Bereiche gezeigt haben. Ich weiß nur nicht, ob es immer koordiniert geschehen ist, da eine menschenwürdige Regelung herbeizuführen.

Wir haben in Österreich eine Arbeitsverfassung, die generell vorschreibt, wieviel Menschen arbeiten können, sollen und dürfen, und diese Arbeitsverfassung sollte doch für alle Bereiche gelten. Wir können doch nicht, wie es heute schon Brauch ist, in jedes Gesetz eine Verfassungsbestimmung hineinpflanzen und in jedes Detailgesetz eine Detailbestimmung über die Arbeitsverfassung. Das geht nicht! Beim Arbeitsruhegesetz werde ich noch einmal darauf zu sprechen kommen.

Wir haben in Österreich eine allgemeingültige Arbeitsverfassung. Darauf haben auch die Bediensteten in den Spitälern und überall anderswo Anrecht. Das heißt nicht, daß das jetzt als


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