Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 86

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10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden (461 und 539/NR sowie 5360/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen, und ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses liegt schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Helga Moser. Ich bitte sie, zu sprechen.

14.34

Bundesrätin Helga Moser (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Umfang der österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetze ist enorm. Wir haben die verschiedensten unterschiedlichen Bestimmungen, und es ist teilweise, wie ich mich erkundigt habe, auch bei Arbeitsinspektoren schon oftmals nicht mehr klar und eindeutig, welche Gesetze wann zum Tragen kommen. Es ist daher die Frage, ob die Novellierung in der Art und Weise, wie sie heute hier vorliegt, wirklich zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer beiträgt.

Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob man über gesetzliche Regelungen, über Vorschriften, über Einschränkungen auch die Eigenverantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärken kann. Ich meine, in vielen Bereichen ist es so, daß bei einem guten Arbeitsplatz einerseits Arbeitnehmer, die sich ihrer Verantwortung bewußt sind, die Freude an ihrer Tätigkeit haben, und andererseits Arbeitgeber, die sich der Stärken ihrer Angestellten bewußt sind, die diese als Mitarbeiter ansehen, sehr wohl Möglichkeiten finden, miteinander an einer Sache zu arbeiten. Es besteht bei der Gesetzgebung immer die Gefahr, daß Barrieren aufgebaut werden, weil der eine oder andere Partner meint, er werde beschränkt oder es würden ihm von seiten der Gesetzgebung Richtlinien vorgegeben, die er in der Praxis nicht erfüllen könne.

Für mich – wobei ich ganz ehrlich sage, daß ich in diesem Bereich ein Laie bin, aber ich habe versucht, mich einzuarbeiten – ist zum Beispiel eines nicht einsichtig: daß in § 10 Abs. 1 die bestehenden Sicherheits- und Gesundheitsgefahren und -belastungen aus dem Gesetz gestrichen wurden und nur mehr die Anzahl der Arbeitnehmer für die Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ausschlaggebend sein soll.

Arbeitnehmerschutz und Arbeitgeberinteresse kollidieren dann nicht, wenn beide Seiten ihre Rechte einfordern können. Wir meinen, daß dies bei diesem Gesetz nicht der Fall ist, und werden ihm daher unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.36

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann. – Bitte.


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