Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 91

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Aus diesem Grund werde ich dem Gesetzesbeschluß, der einen gewissen Ausgleich für eine echte Mehrbelastung darstellt, auch gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Prasch. )

14.56

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Freiberger.

14.56

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze. Die Änderungen des Arbeitsruhegesetzes sind, wie Kollege Tusek bereits ausgeführt hat, in einem sehr engen Zusammenhang mit dem nächsten Tagesordnungspunkt zu sehen, nämlich der Novelle zum Öffnungszeitengesetz bezüglich der Ausdehnung der Öffnungszeit am Samstag bis 17 Uhr.

Durch diese zu beschließende Novelle ist es auch unbedingt erforderlich, für die betroffenen Beschäftigten im Handel einen Ausgleich zu schaffen. Mit den längeren Öffnungszeiten an Samstagen ist die Einschränkung der Freizeit, aber vor allem auch eine Einschränkung der Zeit für die Familie verbunden. Deshalb regelt die Änderung im Arbeitsruhegesetz, daß bei einer Beschäftigung am Samstag nach 13 Uhr der nächste Samstag in der Regel zur Gänze arbeitsfrei bleiben muß. Diese Regelung kann durch eine Betriebsvereinbarung, aber auch durch eine schriftliche Einzelvereinbarung in Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, auch zulassen, daß innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen die Beschäftigung an zwei Samstagen zulässig ist. In diesem Fall haben die übrigen Samstage dieses Zeitraumes arbeitsfrei zu sein.

Meine Damen und Herren! Wenn ich an die Diskussion im Vorfeld dieser Regierungsvorlage denke, wo einige meinten, daß die Vereinbarungen über den freien Samstag ausschließlich auf betrieblicher Ebene zwischen Dienstgeber und den Beschäftigten zu treffen seien, möchte ich ausdrücklich festhalten, daß das dem Kampf eines Riesen gegen einen Zwerg gleichgekommen wäre. Wie sollten Dienstnehmer, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen, auf dieser Ebene eine Chancengleichheit vorfinden?

Meine Damen und Herren! Zum Schutz der Beschäftigten ist eine gesetzliche Regelung unbedingt erforderlich. Darüber hinaus werden durch die Verlängerung der Öffnungszeiten, von der vor allem Frauen nachteilig betroffen sind, noch einige begleitende Maßnahmen notwendig sein. Wir müssen unter anderem für ein verstärktes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen, ebenso müssen wir für die betroffenen Pendler die nötigen Verkehrsmittel zur Verfügung stellen.

Hohes Haus! Es sind auch die Kollektivvertragspartner in diesem Zusammenhang aufgefordert, Regelungen zu treffen, die die sogenannten geteilten Dienste erschweren. Es ist für Beschäftigte im Handel unzumutbar, daß die Arbeitnehmer dort möglicherweise zwei Stunden am Vormittag und zwei Stunden am Nachmittag oder am Abend zu Dienstleistungen herangezogen werden. Hier müßte die Unterbrechungszeit limitiert werden, oder es sind überhaupt durchgehende Dienstzeiten anzustreben.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dieser Vorlage die Zustimmung geben, da es ein notwendiger Schritt zum Schutz der Beschäftigten ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59

Präsident Josef Pfeifer: Am Wort ist Herr Dr. Paul Tremmel. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.59

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich werde es auch kurz machen. Ich persönlich – unsere Fraktion hat die Abstimmung freigegeben – werde diesem Arbeitsruhegesetz die Zustimmung geben.

Ich gebe nicht deswegen die Zustimmung, weil ich glaube, daß dieses Gesetz die "deus ex machina" für den Arbeitsschutz ist, sondern weil das schutzwürdige Interesse der Kleinen, der kleinen Beschäftigten, der Frauen für mich im Vordergrund steht. Es sind doch gerade Frauen


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