Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 126

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Ich habe heute dem Herrn Präsidenten Mautner Markhof zur persönlichen Information eine Chronologie des CA-Verkaufs gegeben, um damit zu dokumentieren, daß mir wirklich sehr daran lag und daran liegt, in dieser Causa mit dem Regierungspartner Einvernehmen herzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere nur daran, daß ich, obwohl andere nationale und internationale Interessenten bei mir im Sommer dieses Jahres vorstellig wurden, den Eintritt in ein laufendes Verfahren verwehrt habe, indem ich exklusiv mit dem Generali Konsortium verhandelt und die Übergabe von Informationsmaterial mit dem Hinweis verwehrt habe, daß ich in diesem Verfahren, das auf die völlige Abgabe von 19,9 Millionen Stück abzielt – das ist nur in dieser Summe möglich –, weiterhin verhandeln werde. Bedauerlicherweise ist es dann – auch zu Ihrer Information, meine sehr geehrten Damen und Herren – trotz mehrmaliger Nachfristsetzung – ursprünglich war die Zusage da, im Juni ein definitives Angebot zu bekom-men, dann habe ich die Nachfrist gesetzt, bis Ende August ein definitives Angebot zu bekommen, dann habe ich noch einmal eine Nachfrist gesetzt, und zwar bis 6. September ein definitives Angebot für alle 19,9 Millionen Stück zu bekommen – zu keinem Abschluß gekommen.

Es geht mir um eines, Herr Kollege Himmer: um meine Vertrauenswürdigkeit auch gegenüber dem Koalitionspartner. Darum geht es mir wirklich, und deshalb erzähle ich Ihnen das. Ich erzähle Ihnen das nicht, weil Sie das Konsortium sind, sondern ich erzähle Ihnen das deswegen, weil es mir darum geht, zu dokumentieren, in welcher Form ich in den vergangenen Monaten in dieser Sache mit dem Koalitionspartner umgegangen bin – allerdings unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitserklärungen; das möchte ich schon dazusagen.

Ich möchte jetzt gar nicht im Detail darauf eingehen, weil es zuviel an Persönlichem wäre. Aber Abstimmungsgespräche hat es nicht nur mit dem Herrn Präsidenten Schimetschek von der AVZ gegeben, bei welchen wir eine industrielle Lösung diskutieren wollten, die leider seitens der Ersten Österreichischen nicht umsetzbar war, und all diese Dinge mehr. So kamen wir schlußendlich zu dem gemeinsamen Entschluß, ein neues Ausschreibungsverfahren zu starten, das natürlich wieder den formalen, klaren nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen zu folgen hat. Selbstverständlich! Ich stehe nicht an, zu sagen, daß seit Oktober 1996 mit einer Reihe von nationalen und internationalen Interessenten Gespräche geführt wurden, von J. P. Morgan und von Mitarbeitern meines Büros, und daß uns diese Vertraulichkeitserklärung natürlich dazu verpflichtet hat, diese Gespräche vertraulich zu halten, auch für jene, die dann schlußendlich kein Angebot gelegt haben. Ich kann Ihnen sagen, wir führten auch mit anderen österreichischen und internationalen Interessenten, die dann schlußendlich kein Angebot gelegt haben, Gespräche. Es kommt mir, sehr geehrter Herr Himmer, schon darauf an, daß wir – bei Beachtung aller rechtlichen Engpässe, die es gibt – doch eine faire Form finden.

Jetzt einige Worte zu Ihren Bemerkungen hinsichtlich eines allfälligen Zuschlages. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich, glaube ich, bei meinen Ausführungen in sehr fairer Form der Parteilichkeit enthalten. Ich habe versucht, alle drei bestehenden Angebote in sehr fairer Form darzulegen. Nur: Ich bin nicht der Meinung – entsprechende Rechtsgutachten sagen das auch aus –, daß wir rechtlich befugt sind, ein Angebot auszuschließen. Ich betone: Wir sind aufgrund der rechtlichen Grundlagen nicht befugt, eines der drei Angebote auszuschließen. Es ist daher notwendig, sich in aller Sorgfalt auch die rechtlichen Konsequenzen zu überlegen. Wenn Sie aus der Wirtschaft kommen, dann wissen Sie, Herr Kollege Himmer, daß bei einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren jeder der Bieter ab der Abgabe einen Rechtstitel hat. Aber nicht nur das. Bei einer Veräußerung der öffentlichen Hand hätte auch der österreichische Steuerzahler einen Rechtstitel. Ich bitte Sie, zu verstehen, daß ich weder die Republik Österreich noch mich persönlich in eine Situation bringen möchte, in der ein allfälliger Klagstatbestand entstehen könnte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte das wirklich ohne irgendwelche Wertungen, sondern nüchtern, sachlich und trocken hier darstellen und bitte Sie um Verständnis dafür, daß das aus meiner Sicht nichts mit Parteilichkeit zu tun hat und daß das aus meiner Sicht nichts mit einem, wie Sie gemeint haben, nicht ganz fairen Verhalten dem Koalitionspartner gegenüber zu tun hat.


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