Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 146

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1. der im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der letzte Bericht betrifft das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das geändert wird.

Der Bericht liegt wiederum schriftlich vor.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. der im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Eisl. Ich bitte ihn, zu sprechen.

19.16

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Das Versorgungssicherungsgesetz beinhaltet die Sicherung der Versorgung. Die Freiheitlichen hätten dieser Vorlage im Nationalrat sicherlich zugestimmt, wenn diese brauchbar gewesen wäre. Mit den zwei Abänderungsanträgen in der zweiten Lesung wurde von Abgeordneter Tichy-Schreder jedoch der Beweis geliefert, daß sie und ihre Partei selbst mit der Vorgangsweise im Ausschuß nicht einverstanden waren.

Wäre für die kommenden zwei Jahre nun ein entsprechendes Gesetz zu erwarten, so hätten die Freiheitlichen aufgrund des Berichtes zu dieser Vorlage ihre Zustimmung geben können. Diese war jedoch aufgrund des vorliegenden Flickwerks nicht mehr möglich. Es ist jedoch unbestritten, daß ein entsprechendes Gesetzeswerk für die Versorgung notwendig wäre.

Ich möchte kurz auf die Novelle eingehen: Diese vom Nationalrat beschlossene Novelle ist in dieser Form nicht brauchbar, weil die Versorgungssicherheit vor allem durch legistische Probleme nicht mehr gegeben ist. Erinnern wir uns: Vor einigen Jahren wurde aufgrund der Versorgungsmisere mit Milchprodukten in der Bundeshauptstadt Wien deutlich gemacht, daß es trotz technischen Fortschritts nicht gelungen ist, das Produkt Milch vom Bauern ohne Probleme an den Konsumenten zu bringen. Wenn auch die Probleme hauptsächlich nur bei einer Firma lagen, so war das Chaos dennoch perfekt. Durch eine Einbindung der AMA – wenn es sie in zwei Jahren noch geben sollte, was ja auch bezweifelt wird, da sie, was wir wissen, in großen Schwierigkeiten ist – wird die Flexibilität sicherlich nicht erhöht. Denn gerade durch solche Unflux ..., Unflexibilitäten ... (Bundesrätin Crepaz: Singen! )

Das wäre besser! Da haben Sie recht! – Ich wollte sagen: Durch eine solche unflexible Organisation, wie sie die AMA bis heute darstellt, sind eine entsprechende Durchführung und Sicherstellung nicht gewährleistet.

Ein Wort noch zur Erdöl-Bevorratung: Auch diesbezüglich hat es in der Steiermark, in Lannach, Probleme gegeben. Die Finanzierung ist laut Rechnungshofkritik nicht restlos aufgeklärt, und bis heute liegt kein abgeschlossener Bericht vor. – Aus solchen Vorfällen müßten wir lernen, vor allem, daß die Ölmultis stark zur Bevorratung herangezogen werden müssen. Das müßte laut Gesetz verankert werden, und diese müßten auch zur Mitfinanzierung verpflichtet werden, damit


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