Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 145

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18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (367 und 527/NR sowie 5368/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen zu den Punkten 15 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

ein Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Produktion und der Versorgung mit Lebensmitteln,

ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 15 bis 18 hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses bezüglich des Bundesgesetzes über Lenkungsmaßnahmen.

Ich erspare es mir, den Bericht vorzulesen, da er in schriftlicher Form vorliegt.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag ,

1. der im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über das Versorgungssicherungsgesetz 1992, das geändert wird.

Dieser Bericht liegt auch schriftlich vor.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag ,

1. der im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag ,


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