Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 144

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Mit dieser Novelle werden wir es sicherlich nicht jedem recht machen. Im Begutachtungsverfahren wird es noch viele Anregungen geben, die berücksichtigt werden können. Ich glaube aber, daß damit auch den hier vorgebrachten Anregungen, einmal eine wirkliche Gewerbeordnungsnovelle durch das Haus zu bringen, entsprochen werden wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.10

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrats vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Firmenbuchgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 über ein Bundesgesetz betreffend ergänzende Schutzzertifikate.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Produktion und der Versorgung mit Lebensmitteln (Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997) (324 und 524/NR sowie 5345 und 5365/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (346 und 525/NR sowie 5346 und 5366/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird (366 und 526/NR sowie 5347 und 5367/BR der Beilagen)


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