Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 150

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

19.32

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich möchte den Bundesrat nur davon in Kenntnis setzen, daß ich im Wirtschaftsausschuß des Nationalrates zugesagt habe, daß wir im Frühjahr dieses Jahres die Klubs einladen werden, in einer Modernisierungsrunde diese Gesetze durchzusehen.

Ich sage nochmals: Diese Gesetze haben sich in den Fällen, in denen wir sie in den letzten Jahrzehnten gebraucht haben – es war selten genug –, durchaus bewährt. Eine Modernisierung würde ihnen guttun, diese ist aber keine Voraussetzung zur Herstellung der Sicherheit. Die Sicherheit der Versorgung ist durch die bestehenden Gesetze auf jeden Fall gewährleistet. Die genannten Gespräche werden etwa im März beginnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.33

Präsident Josef Pfeifer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Produktion und der Versorgung mit Lebensmitteln.

Der vorliegende Beschluß enthält im Artikel I eine Verfassungsbestimmung, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, der im Artikel I enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit .

Der Antrag, der zitierten Verfassungsbestimmung des vorliegenden Beschlusses im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird.

Der vorliegende Beschluß enthält im Artikel I Z. 1 eine Verfassungsbestimmung, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite