Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 149

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Man könnte die Frage stellen: Welchen Sinn haben diese Wirtschaftslenkungsgesetze? – Der Sinn all dieser Gesetze ist, im Ernstfall und Krisenfall entsprechend gerüstet zu sein. Es muß sich hiebei natürlich nicht unbedingt um Krieg handeln, auch für den Fall von Katastrophen muß vorgesorgt werden, denken Sie etwa an Tschernobyl. Es gab auch in der jüngsten Vergangenheit Anlässe genug, darüber nachzudenken, wie wichtig es ist, daß man in solchen Fällen Wirtschaftslenkungsgesetze wie etwa das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz hat. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch den Ölpreisschock der siebziger Jahre oder die Krise im benachbarten ehemaligen Jugoslawien, während welcher einige Tage nach Ausbruch des Krieges durchaus Grund zur Befürchtung bestand, daß dieser Konflikt auch auf österreichisches Hoheitsgebiet überschwappt.

Welche Wirtschaftslenkungsgesetze behandeln wir? – Das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz, das Energielenkungsgesetz, das Versorgungssicherungsgesetz und das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Zum Erdöl-Bevorratungsgesetz aus dem Jahr 1982 möchte ich anführen, daß dieses ein Ausführungsgesetz des IEP-Übereinkommens ist, mit welchem sich Österreich verpflichtet, Erdölreserven in dem Umfang anzulegen, daß ein Auskommen von mindestens 90 Tagen ohne Ölimport gesichert ist. Zu diesem Zweck werden alle Importeure von Erdöl und Erdölprodukten zur Erhaltung von Reserven im Ausmaß von 25 Prozent des Vorjahresimportes verpflichtet.

In der Praxis hat man gesehen, daß diese Bevorratung natürlich zu hohen Kosten für die Importeure führt. Viele Importeure haben daher versucht, diese Bestimmungen zu umgehen. Die hier heute vorliegende Novelle sieht eine Reparatur dieser Schlupflöcher vor. In diesem Fall ist eine Novellierung notwendig, damit keine Umgehung mehr möglich ist. Auch die sogenannten Öl-Multis sind in Zukunft heranzuziehen.

Zum Versorgungssicherungsgesetz: Es ist interessant, welche Bereiche im Krisenfall betroffen wären. Eine Verknappung von Tabak trifft zum Beispiel einen Nichtraucher nicht so sehr wie mich. Vorsorge ist daher dringend notwendig, wenn es darum geht, Ruhe unter den Betroffenen herzustellen. Dieses Gesetz betrifft aber auch mineralische Stoffe, Erzeugnisse der chemischen Industrie, Kunststoffe, Häute und Felle jeder Art.

Zum Energielenkungsgesetz: In diesem Gesetz geht es um Erdöl, gasförmige und feste Brennstoffe und Strom.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns unsere energiepolitischen Zielsetzungen, die vor drei Jahren von der Bundesregierung verabschiedet und vor kurzem im Energiebericht wieder bekräftigt wurden, nochmals vor Augen führen, die da lauten: hohe Versorgungssicherheit, hohes Maß an Wirtschaftlichkeit, soziale Verträglichkeit und auch Umweltverträglichkeit, und diese der realen Situation in Österreich gegenüberstellen, dann können wir gesamthaft gesehen eine durchaus positive Bilanz der Situation, vor allem beim Soll-Ist-Vergleich, ziehen.

Zum Thema Versorgungssicherheit: Ich glaube, daß in kaum einem anderen Land das Maß an Versorgungssicherheit so groß wie bei uns ist. Bei uns ist das Eigenaufkommen sehr hoch. Wir sind in hohem Maße autark. Die genannten Ziele können also durchaus als erreicht und erfüllt angesehen werden.

Zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Von diesem Gesetz sind vor allem Lebensmittel, aber auch Trinkwasser betroffen, ferner Tiere, die man zu Lebensmitteln verarbeiten kann, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und vieles andere mehr.

Ich glaube, daß diese Wirtschaftslenkungsgesetze sehr wichtig für unser Land sind. Daher ist eine Verlängerung und Novellierung unbedingt notwendig. Ich wünsche uns allen und der Bevölkerung, daß der Fall, daß wir diese Gesetze brauchen, niemals eintreten wird. Unsere Fraktion wird diese Gesetze unterstützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.32

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister Herr Dr. Farnleitner, bitte.


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