Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 152

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, der im Artikel I enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Der Antrag, der zitierten Verfassungsbestimmung des vorliegenden Beschlusses im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen .

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird (324/A und 520/NR sowie 5369/BR der Beilagen)

20. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden (343/A und 521/NR sowie 5370/BR der Beilagen)

21. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Staatsdruckerei (Staatsdruckereigesetz 1996) (502 und 522/NR sowie 5371/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Staatsdruckerei.

Die Berichterstattung über die Punkte 19 bis 21 hat Herr Bundesrat Ludwig Bieringer übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.


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