Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 153

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Berichterstatter Ludwig Bieringer: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte folgende Berichte.

Zum Tagesordnungspunkt 19 liegt Ihnen ein schriftlicher Ausschußbericht vor. Ich darf daher nur die Antragsformel verlesen:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Auch der Bericht zum Tagesordnungspunkt 20 liegt Ihnen schriftlich vor.

Daher verlese ich auch in diesem Fall nur die Antragsformel:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. der im Artikel I Z. 5 enthaltenen Verfassungsbestimmung des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich liegt Ihnen auch der Bericht zum Tagesordnungspunkt 21 schriftlich vor.

Daher verlese ich nur die Antragsformel:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 die Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Eisl.

19.42

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Unter dem Titel Privatisierung findet heute schon wieder einmal – heute schon mehrere Male – eine Privatisierung statt. Unter diesem Titel wird heute auch die Staatsdruckerei ausgegliedert respektive privatisiert. Von einer Privatisierung kann jedoch keine Rede sein.

Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß eine Druckerei für Sonderdrucke wie beispielsweise Briefmarken, Formulare oder Reisepässe ausgegliedert wird. Aber wenn sie dann erweitert und bei der derzeitigen Überkapazität an Druckereien – insbesondere im Raum Wien bestehen über 850 Firmen, österreichweit sind es 1 300 – dann von zwei Geschäftsführern geführt wird, jedoch – das möchte ich besonders betonen – nicht auf privater Ebene, dann ist der Beweis geliefert, daß es sich hiebei keinesfalls um eine Privatisierung handeln kann.

Auch wenn im vorigen Jahr ein Gewinn von 600 000 S erwirtschaftet wurde, ist man sicherlich nicht in der Lage, mit dieser Summe ein Wirtschaftsimperium wie das derzeitige aufzubauen. Da EU-Förderungen angeboten werden, errichtet man damit für die Privatwirtschaft eine starke Konkurrenz: Denn diese Druckerei ist auf einem Gebiet, nämlich auf dem Gebiet der Sonderdrucke, konkurrenzlos und hat daher die Möglichkeiten, bis zu 25 Prozent unter den


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