Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 158

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sehr vielen Rednern schon die wesentlichen Inhalte der heutigen Gesetzesmaterien dargelegt worden sind.

Ich erlaube mir, nur kurz zum Staatsdruckereigesetz, vor allem aufgrund der Kritik von Herrn Bundesrat Eisl Stellung zu nehmen. Vorerst möchte ich feststellen, daß es im öffentlichen Dienst in den letzten eineinhalb bis zwei Jahren ein umfangreiches Einsparungskonzept gegeben hat, welches dazu gedient hat, die Ausgaben im öffentlichen Dienst auf den Stand von 1995 einzufrieren. Um diese Ausgabenstruktur im öffentlichen Dienst auch langfristig beibehalten zu können, bedarf es einer wirklich ernsthaften Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst. Dabei geht es nicht darum, Beschäftigten Rechte oder Geld wegzunehmen, sondern darum, eine echte Verwaltungsreform im öffentlichen Dienst einzuleiten. Es muß genau überprüft werden, welche Aufgaben der Staat in Zukunft vorrangig ausüben soll und aus welchen Aufgabenbereichen sich der Staat zurückziehen kann.

Dazu gehört die Vorgangsweise, daß man sehr genau überprüft, welche Bereiche ausgegliedert beziehungsweise privatisiert werden können. Dafür hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm vorgesehen, welches von der Ausgliederung und Privatisierung der PSK über die Zusammenführung der Wetterdienste über das Arsenal bis zur Staatsdruckerei reicht.

Das heute vorliegende Gesetz zur Umwandlung der Staatsdruckerei in eine Aktiengesellschaft ist der entscheidende Schritt, um die Privatisierung zu erreichen. Ich verstehe also die Kritik der Freiheitlichen Partei nicht, daß das eine Scheinprivatisierung sein soll. – Das ist vielmehr der richtige Weg dorthin, denn mit 1. 1. 1997 wird, falls wir heute keinen Einspruch erheben, die Staatsdruckerei ausgegliedert, mit 1. 1. 1998 wird die "Wiener Zeitung" als eine eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung von der Staatsdruckerei abgespalten. Der Rest der Staatsdruckerei mit immerhin noch einem Budgetvolumen von 700 Millionen Schilling pro Jahr wird börsenfähig und spätestens mit 1. 1. 1999 in Form von Aktien an der Börse verkauft. Damit besteht die Garantie, daß die Staatsdruckerei auch in Zukunft ein österreichisches Unternehmen bleibt.

Ich glaube, daß der Weg, den wir hier eingeleitet haben, ein glasklarer und sehr guter ist. Das ist eine Privatisierung, die man herzeigen kann, eine Privatisierung Schritt für Schritt. Ich verstehe daher Ihr Kritik nicht und bitte Sie, Ihre Meinung in dieser Hinsicht nochmals zu überdenken. Ansonsten kann ich mich nur den Ausführungen der Vorredner anschließen und anmerken, daß wir einen wichtigen Etappenschritt zur Verwaltungsreform und zur Vereinfachung der Verwaltung und auch einen wichtigen Schritt zur Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst gesetzt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.05

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Danke, das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird.


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