Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 165

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Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der BENELUX-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind samt Schlußakte, Erklärung der Minister und Staatssekretäre sowie Erklärungen der Republik Österreich (501 und 542/NR sowie 5374/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Hoher Bundesrat! Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies: Protokoll über den Beitritt der Regierung der Republik Österreich zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der BENELUX-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, in der Fassung der Protokolle vom 27. November 1990, 25. Juni 1991 und 6. November 1992 über den jeweiligen Beitritt der Regierungen der Italienischen Republik, des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik sowie der Griechischen Republik und ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der BENELUX-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind samt Schlußakte, Erklärung der Minister und Staatssekretäre sowie Erklärungen der Republik Österreich.

Die Berichterstattung über die Punkte 23 und 24 hat freundlicherweise Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Rechtsausschusses zu Tagesordnungspunkt 23.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß trägt dem Umstand Rechnung, daß mit dem Beitritt Österreichs zum Schengener Übereinkommen in Verbindung mit dem Beitritt zum Schengener Durchführungsübereinkommen eine endgültige Regelung darüber erfolgen soll, wie die Binnengrenzen abgeschafft werden können, gleichzeitig aber durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt werden kann, Sicherheitsdefizite zu vermeiden.

Ich darf davon ausgehen, daß Sie den Text vorliegen haben und ich mir diese Verlesung damit ersparen kann. Ich bringe lediglich den Antrag zur Kenntnis:

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe ferner den Bericht des Rechtsausschusses zu Tagesordnungspunkt 24:

Der vorliegende Gesetzesbeschluß trägt dem Umstand Rechnung, daß mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 der freie Personenverkehr als eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes verankert wurde.

Ich darf auch in diesem Fall davon ausgehen, daß der Text vorliegt und ich mir die Verlesung sparen kann.


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