Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 175

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Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Rechtsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 erlassen und das Unterbringungsgesetz, das Strafgesetzbuch sowie das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden.

Nachdem der Bericht schriftlich aufliegt, verzichte ich auf eine Verlesung des Textes und stelle folgenden Antrag:

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile es ihm.

21.13

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dieser Regierungsvorlage wollen wir ein Waffengesetz 1996 erlassen. Es bezieht sich auf eine Regelung der Europäischen Union, und wieder einmal müssen wir Österreicher einer europäischen Regelung nachlaufen, von der sich manche fragen: Haben wir es nötig, uns immer nur an europäische Regelungen anzuhängen? – Es wäre das kein solch großes Problem, wenn wir dabei keine Fleißaufgaben machten, wenn wir dabei nicht eigene Personen diskriminierten.

Aber steht diese Regelung und dieses Gesetz nicht auch im Widerspruch zu einzelnen österreichischen innerstaatlichen Vorgaben? – Der Verwaltungsaufwand wird durch dieses Gesetz sicherlich erhöht. Und mit diesen Verwaltungsaufwandserhöhungen werden auch die Kosten, die den Bundesländern entstehen, erhöht werden. Wer zahlt den Bundesländern diesen Verwaltungsaufwand? (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Es wird mit diesem Gesetz auch gegen das Gebot der Personaleinsparung verstoßen werden, denn mit diesem Gesetz ist sehr viel Verwaltungsaufwand verbunden. Abgesehen davon, meine Damen und Herren, wird einzelnen Personen eine Prüfung, eine Verläßlichkeitsprüfung abverlangt, und ich frage mich: Wer determiniert diese Verläßlichkeitsprüfung? Ist es der Facharzt für Neurologie und Psychologie, ist es ein Psychologe oder ein Team von Psychologen oder ist es der Amtsarzt? – Dies ist nicht geregelt.

Dazu möchte ich sagen, diese Einwendungen, die ich bis jetzt gemacht habe, sind von der Steiermärkischen Landesregierung, die dafür steht, meist sehr seriöse Einwendungen zu machen. (Bundesrat Mag. Tusek: Offiziere sind ausgenommen!)

Ich komme schon dazu! Von der Seriosität her meinst du? (Allgemeine Heiterkeit.)

Vorgesehen ist ein Psychologietest, ein Psychotest, der ungefähr 4 000 S kosten wird – 4 000 S kostet eine billige Jagdwaffe! Es ist nicht nur die Frage, wie weit mit diesem Psychotest die Persönlichkeit diskriminiert wird von dem, der diesen Test nicht besteht, sondern ob solch ein psychologischer Test, ein solcher Persönlichkeitstest überhaupt die Wirkung zeitigt, die wir uns erwarten. Leiden wir als Gesellschaft nicht darunter, daß gewisse Taten von Freigängern, obwohl sie von Fachleuten überprüft worden sind, nicht vorhergesehen werden konnten?

Es ist dies jetzt kein Vorwurf an den Herrn Bundesminister, der in Vertretung hier sitzt, aber Tatsache ist, daß auch Universitätsprofessor Gieselherr Guttmann bezweifelt, ob gewisse Bluttaten vorhersehbar sind, ob die Kosten eines solchen Tests überhaupt gerechtfertigt sind, um Personen, Einzelpersonen vom Erwerb und vom Führen einer Waffe auszuschließen. (Bundesrat Prähauser: Bei manchen kann es schon eine Wirkung haben, da zahlt es sich aus!) Bei manchen hat es eine Wirkung. Da bin ich der Überzeugung, daß man es anders machen muß.


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