Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 176

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Wie wird Gewalt aufgebaut? – Gewalt wird vielfach durch die Medien und durch das Fernsehen aufgebaut, durch Unfrieden in der Familie – aber das werden wir nicht durch solch einen Test bereinigen können. (Bundesrat Prähauser: Auch in der Politik beispielsweise!)

Wie können wir Gewalt abbauen – es ist jetzt die Zeit der Weihnacht? – Vielleicht durch eine verstärkte Hinführung zu religiösen Werten, die in weiten Bereichen nur noch lächerlich gemacht oder als Randerscheinung angesehen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, mit diesen Möglichkeiten – Gewalteinschränkung in den Medien und einer vermehrten Zuwendung, auch in der Schule, zu religiösen Werten – wäre mehr erreicht.

Nun jetzt zu den Waffen. Um welche Waffen handelt es sich? – Es handelt sich zweifellos um Schießwaffen – Feuerwaffen, Faustfeuerwaffen. Eine ganz interessante Untersuchung konnte man heute in der "Presse" nachlesen: Im Zeitraum Frühjahr 1995 bis November 1996 hat eine gewisse Organisation bei Gerichtssaalkontrollen überprüft, wie viele Waffen, wie viele Gegenstände mitgebracht worden sind. Und das ist interessant: Es waren 800 Faustfeuerwaffen – erstaunlich, was die im Gerichtssaal machen – und 12 000 Messer und 3 000 weitere als Waffen bezeichenbare Gegenstände wie Elektroschockgeräte. Was machen diese bei einem Gerichtsbesuch? – Also man muß davon ausgehen, daß die Bevölkerung viel mehr solche Geräte hat, die nicht Faust- und Schießwaffen sind, die zwar tötungsfähig sind, aber nicht durch dieses Gesetz erfaßt werden.

Wir wissen ja, daß der Großteil der Bluttaten in diesem Land, aber wahrscheinlich in anderen Ländern auch, nicht durch Faustfeuer- oder Schießwaffen erfolgt, sondern durch das, was der Täter gerade in der Hand hat – mehr oder minder vorbereitet, aber manchmal ist es der Fleischschlögel, das gute alte Messer oder auch eine umgearbeitete Feile oder sonst etwas. Dieses sind die gefährlichen Geräte, aber für die wird man aus vernünftigen Gründen nicht einmal einen Psychotest verlangen, sonst stellt sich nämlich das zivile Leben in einem geordneten Staat überhaupt in Frage.

Auch die Landesjagdverbände beklagen diese Fleißaufgabe, die wir der EU gegenüber machen. Insbesondere wird bekrittelt – und das zu Recht – eine gewisse Abkühlungsphase. Es ist eine EU-Richtlinie. Man darf sich etwas kaufen, man darf es aber noch nicht nach Hause mitnehmen. Das ist so ähnlich wie bei einem Autokauf, meistens zahlt man, und sechs Monate später holt man es ab. Aber das ist wirklich eine Ausnahme, die meisten Dinge bezahle ich, und wenn ich sie nicht sofort bekomme, erwarte ich einen Abschlag, oder ich zahle es erst, wenn es lieferbar ist. Alles andere ist unseriös.

Ich betrachte daher diese Abkühlphase als unseriös. Sie ist nämlich deshalb unseriös, weil ich der Überzeugung bin, so kalt kann es gar nicht sein, daß einer, der jemandem etwas zuleide tun will, diese Abkühlphase braucht, er macht es auf jeden Fall, und so heiß kann es gar nicht sein, daß ein vernunftbegabter Mensch, der sich eine Faust- oder andere Feuerwaffe kauft, das nicht anrichtet, was mit diesem Gesetz verhindert werden soll.

Aber die besondere Form der Diskriminierung ist die, daß Milizsoldaten, also jene, die freiwillig verlängerten Waffendienst beim Österreichischen Bundesheer leisten und auch Unbequemlichkeiten auf sich nehmen, nicht unter der bevorzugten Gruppe von Personen sind, die ohne Psychotest Waffen erwerben und diese auch haben dürfen. Ich halte diesen Vorgang im höchsten Maße für diskriminierend, weil diese Diskriminierung setzt die Wehrpflichtigen im Milizbereich den Wehrdienstverweigerern, den Zivildienern gleich, die von Anfang an gesagt haben, sie wollen keine Waffen in die Hand nehmen, sie wollen mit diesen Dingen nichts zu tun haben. Diese Gleichsetzung ist ungerecht, sie ist untragbar, umso mehr als sich die Mitglieder von Schützenvereinen und Sportschützen ohne weiteres Waffen besorgen können.

Ich meine daher, daß diese Verläßlichkeitsprüfung eine Fleißaufgabe ist, die der Österreicher erstens als solche nicht benötigt und zweitens die besondere Gruppe der Milizsoldaten als schmerzlich und diskriminierend empfindet. Wir Freiheitlichen lehnen daher, aber auch aus den anderen gesagten Begründungen diese Gesetzesvorlage ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.23


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