Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 177

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jaud. – Bitte.

21.23

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte vorher eines richtigstellen: Das mit der Psychiatrierung ist nicht mehr erforderlich. Der ÖVP ist es gelungen, dies aus dem Gesetz herauszureklamieren, sodaß jetzt nur mehr eine einfache Verläßlichkeitsprüfung mittels eines Formulares durchgeführt werden muß. Und wenn sich aus dieser Verläßlichkeitsprüfung heraus irgendwelche Unregelmäßigkeiten beziehungsweise Unsicherheiten ergeben, dann ist eine eingehendere Untersuchung notwendig. (Bundesrat Prähauser: Was ist eine Verläßlichkeit?) Dies wird ein kurzer Test sein. (Bundesrat Prähauser: Welcher denn?) Ich bin kein Fachmann, ich kann nicht sagen, was das ist.

Auf alle Fälle ist für uns Tiroler dieses Waffengesetz sicher von einer besonderen Problematik, bedeutet doch jede Einschränkung der Waffenfreiheit für uns Tiroler ein großes Problem, denn die Waffenfreiheit, das heißt, das freie Tragen und der eigenverantwortliche Umgang mit Schußwaffen aller Art, ist bei uns in Tirol seit Jahrhunderten gesetzlich begründet und Tradition.

Waren es früher Adelige, so hat ab dem 16. und 17. Jahrhundert die Wiener Zentralbürokratie immer wieder versucht, die Freiheit des Tiroler Schützen in eine militärische Ordnung zu zwingen. (Bundesrat Prähauser: Allgemeine Wehrpflicht!) Die Tiroler Schützenverbände haben aber durch die Jahrhunderte herauf immer wieder bewiesen, daß sie mit ihrer freiwilligen Ordnung am besten in der Lage waren, das Land zu verteidigen. (Bundesrat Prähauser: Meinen Sie das Bundesheer, Herr Kollege!) Dies ist ihnen sogar bis zum Schluß des Ersten Weltkrieges gelungen. Sie konnten bis zum Schluß dieses Krieges die Südfront Tirols halten. Es blieb dann Diplomaten vorbehalten, den südlichen Teil Tirols an Italien abzugeben.

Aus dieser Tradition heraus befinden sich in fast jeder Tiroler Gemeinde Waffen. Wie die Meldepflicht dieser Menge an Waffen umgesetzt werden soll, weiß ich nicht. Eine entsprechend breit angelegte Information ist hier sicher nötig, bevor mit Strafen begonnen wird. Ich glaube, das könnte den zuständigen Beamten, den Ministerien beziehungsweise den Bezirkshauptmannschaften oder wer immer dafür zuständig ist, vielen unnötigen Ärger ersparen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Scharf kritisieren möchte ich – ähnlich wie mein Vorredner – die Darstellung der Kosten dieses Gesetzes. Der Herr Innenminister macht es sich hier ganz einfach. Über die Vergütung der Kosten, die den Waffenhändlern durch die Entgegennahme der Anmeldungen von hunderttausenden Waffen entstehen, wird nicht geredet. Die Kosten des Staates werden ganz einfach durch Überwälzung des Aufwandes auf die Konsumenten kostenneutral gehalten, so heißt es lapidar in der Beschreibung des Gesetzes. Das heißt, der Beamtenapparat wird wiederum ausgeweitet, und der Bürger wird dafür zur Kasse gebeten. Von einer sparsamen Verwaltung kann bei solchen Gesetzen keine Rede sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Winter. – Bitte.

21.28

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer meiner Vorredner hat gemeint, es sollten alle nach den religiösen Grundsätzen leben. Ich glaube, dann bräuchten wir weder hier in Österreich noch in Europa über ein Waffenrecht zu diskutieren oder Gesetze zu beschließen. Fest steht, daß das geltende österreichische Waffenrecht weder den Vorgaben des Schengener Durchführungsübereinkommen noch den Anforderungen der EU-Waffenrichtlinie entspricht.

Überdies besteht keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für den Umgang der Sicherheitsexekutive mit den von ihr im Rahmen ihrer Mitwirkung an der Vollziehung des Unterbringungs


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