Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 181

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Ich bin im Gegensatz zum Innenminister davon überzeugt, daß das strengste Waffengesetz, wie das beispielsweise in England eingeführt wurde, nicht imstande ist, Verbrechen, Kriminalität und Amokläufe zu verhindern. Jeder Täter findet sein Hilfsmittel wie bisher.

Obwohl ich Kritik geübt habe, stimme ich dem Gesetz doch gerne unter einem Aspekt zu, nämlich daß dieses Waffengesetz vielleicht auch nur eine einzige Tragödie verhindern können wird. (Beifall bei der ÖVP.)

21.44

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

26. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen (163/A und 540/NR sowie 5349 und 5376/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Platzer übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Herbert Platzer: Der Bericht des Rechtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

21.45

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Der Beschluß des Nationalrates vom Freitag, den 13. Dezember 1996, ist im Gegensatz zum Datum von außergewöhnlicher positiver Bedeutung.

Der Beschluß, Anti-Personen-Minen zu verbieten, ist ein Akt des humanen Verständnisses – selbst im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen. Ich bin stolz darauf, daß Österreich das erste Land der Welt ist, das ein dauerhaftes Verbot für Produktion, Besitz und Verwendung, ja sogar der Ein-, Aus- und Durchfuhr beschließt. Belgien hat als zweiter Staat in der EU ein auf fünf Jahre begrenztes Verbot erlassen.

Angesichts der Tatsache – aus diesem Grund sind selbst auch hohe Militärs für das Verbot –, daß acht von zehn Opfern Zivilisten sind, ist es höchste Zeit für dieses Verbot. Unter den Opfern sind überwiegend Kinder, denen beim Spielen, auf dem Schulweg, beim Wasser-Holen Glied


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