Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 180

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz wird zum einen der internationalen Verpflichtung, die Österreich eingegangen ist, nachgekommen und zum anderen den Sicherheitsbedürfnissen entsprochen, wonach der Besitz von gefährlichen Gegenständen und das Umgehen mit sensiblen Informationen einer adäquaten Regelung zugeführt wird. Es wird daher meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

21.40

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Österreich hatte bisher eigentlich ein ausreichendes und gutes Waffengesetz. Dennoch ist die Änderung notwendig, damit wir eine EU-Richtlinie erfüllen.

In manchen Bereichen geht dieser Schuß aber weit über das Ziel, und ich meine den nach der Verläßlichkeitsprüfung, wenn diese nicht entspricht, vorgesehenen Psychotest. Ich persönlich habe zu Psychologen kein Vertrauen. Speziell im Kriminalbereich bei geistig eher labilen oder gestörten Personen – ich erinnere an den Fall Stockreiter – hat sich gezeigt, daß eine völlige Falscheinschätzung dieser Fachpersonen zu Tragödien geführt hat.

Wenn man die Statistik betrachtet, stellt man fest, nur 0,04 Prozent der registrierten Verbrechen sind überhaupt mit der Abgabe eines Schusses verbunden. Es wäre ein Irrglaube, wenn jemand meinen würde, die Kriminalität oder gar die organisierte Kriminalität würde sich Waffen auf legalem Weg beschaffen. Das tut die organisierte Kriminalität nicht und auch nicht der einzelne Täter. Das läuft unter der Budel im zwielichtigen Milieu so wie bisher.

Zur Abkühlphase von drei Tagen: An und für sich habe ich damit überhaupt kein Problem, aber wer sich davon Verbesserungen der Sicherheit verspricht, ist eigentlich etwas weltfremd. Falls ein Mensch durchdreht, findet er Mittel, ob Feuerwaffe oder ein anderes Mittel, beispielsweise ein Küchenmesser. (Bundesrat Meier: Dem stimme ich nicht ganz zu!) Möchte vielleicht der Herr Innenminister auch Küchenmesser dem Waffengesetz unterwerfen? – Möglicherweise ist der statistische Wert von Verbrechen mit Hilfsmitteln aus der Küche sogar größer, und es gibt dort vielleicht einen Handlungsbedarf. (Zwischenruf des Bundesrates Kone#ny. )

Noch zwei Punkte: Die Verläßlichkeitsprüfung ersetzt den ursprünglich von der Sozialdemokratie grundsätzlich verlangten Psychotest. Diese vorgesehene Maßnahme konnte von meiner Partei, der Österreichischen Volkspartei, doch wesentlich entschärft werden. Ich begrüße, daß Jäger, Schützenverbände und Personen, die Dienstwaffen tragen, auch von der Verläßlichkeitsprüfung grundsätzlich ausgenommen wurden. Vernünftigerweise hätten auch die Milizsoldaten von dieser Prüfung ausgenommen werden müssen.

Einige Bestimmungen betreffen auch den Waffenhandel. Sie werden mit hoheitlichen Aufgaben beliehen. Gerade hinsichtlich der sogenannten Meldepflicht für gezogene Langwaffen habe ich nicht sehr viel Verständnis, weil sie über die EU-Richtlinie hinausgeht und diese Waffe eigentlich zu den Jagdwaffen im klassischen Sinn zählt. Ich halte das nicht für besonders notwendig. Diese Bestimmungen führen insgesamt auch zu einem Verwaltungsaufwand, der für die Erwerber Kosten nach sich zieht, und die Frage im Gesetz, daß Waffenhändler dann ein angemessenes Entgelt für meldepflichtige gezogene Langwaffen verlangen dürfen, wird sein, wieviel abgenommen wird. Es ist keine Richtlinie zu finden.

Abschließend möchte ich nur feststellen, daß Österreich damit die EU-Richtlinien mehr als erfüllt, als vorletztes Land. Finnland hat das noch nicht durchgezogen. So weit, so gut, aber den vorauseilenden Gehorsam der Übererfüllung der strengeren Maßnahmen hätte ich für entbehrlich gehalten.


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