Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 190

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Worin liegt das Hauptproblem? – Meines Erachtens liegt es in der Ermächtigung an den Bundesminister, Anteile des Bundes an der neu gegründeten Gesellschaft an die Forschungszentrum Seibersdorf GesmbH zu übertragen. Im Klartext ist also eine Fusion vorgesehen.

Das Gesetz sieht im § 2 Abs. 4 vor, daß die Seibersdorf GesmbH und die neue Gesellschaft ein Unternehmenskonzept vorzulegen haben, in dem die Auswirkungen einer Zusammenführung und insbesondere deren budgetäre Vorteilhaftigkeit darzulegen sind. – Ich finde, das ist eine skurrile Gesetzesformulierung. Ich kenne kaum ein vergleichbares Gesetz, das zur Darlegung budgetärer Vorteile zwingt, unabhängig davon, ob solche Vorteile tatsächlich zu erwarten sind oder jemals eintreten werden. Man ist geneigt, Morgenstern zu zitieren: "... weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf."

Der offizielle Grund für diese Fusionierung sind behauptete Synergieeffekte. Solche sind aber nach meiner Überzeugung überhaupt nicht in Sicht. Sie sind nicht zu erkennen. Denn die bisherigen und auch die künftigen Aufgaben von Seibersdorf und des Arsenals haben miteinander wenig bis gar nichts zu tun. Die Gewinnung von Erkenntnissen nach wissenschaftlichen und technischen Methoden einerseits und die Durchführung technischer Versuche und Prüfungen beziehungsweise die Erstellung von Befunden, Gutachten, Berichten, Zertifikaten und Zeugnissen andererseits liegen ja zweifellos da und dort auf zwei verschiedenen Ebenen: Grundlagenforschung hier – anwendungsorientierte Forschung und Sachverständigenfunktionen dort. Mir scheint daher die Koppelung dieser Einheiten fast schon so sachwidrig zu sein wie die der Kompetenzbereiche Wissenschaft, Verkehr und Kunst des zuständigen Ressortchefs.

Weiß man aber um die Hintergründe dieser geplanten Fusionierung, dann wird die Unehrlichkeit des legislativen Vorhabens noch deutlicher. In Wahrheit geht es nämlich um die Sanierung der schwer defizitären Gesellschaft in Seibersdorf, also um eine verschleierte Umverteilung, um das Vermitteln des erfolgreichen Arsenals an das erfolglose Seibersdorf, und zwar unter Ausschluß der Öffentlichkeit beziehungsweise des Steuerzahlers. Mit anderen Worten soll Seibersdorf unter der Hand aus Erträgen, die das Arsenal erwirtschaftet, saniert werden.

Nur noch am Rande sei die Groteske erwähnt, daß ein eigenes Amt, das FBZ Arsenal, errichtet werden soll, und zwar deshalb, weil ja derzeit im Arsenal Beamte angestellt sind. Solange aber solche im Einsatz sind, bedarf es einer Administration der betreffenden Personalangelegenheiten. Kann auch das als ökonomisch optimale Lösung oder gar als Synergieeffekt verkauft werden? – Ich glaube nicht! Ich denke daher, daß einem solchen Vorhaben die Zustimmung zu versagen ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.23

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Hermann Pramendorfer.

22.23

Bundesrat Hermann Pramendorfer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bin zu dieser neuen Gesellschaft anders als mein Vorredner eingestellt, und zwar weniger aus der Erkenntnis der Wissenschaft, denn meine Intentionen entspringen der Praxis. Ich darf als Vertreter der Forstwirtschaft im Präsidium bei der österreichischen Holzforschung mitwirken und kenne daher zumindest die Intentionen dieser Holzforschung. Und aufgrund dieser Erfahrungen kann ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, mit gutem Gewissen raten, diesem Gesetz zuzustimmen.

Ich weiß von der Holzforschung, daß sie ganz eigenständig budgetiert, und ich kann mir heute nicht vorstellen, wie die im Arsenal beheimateten Institutionen Seibersdorf finanziell unterstützen sollten! – Wir haben bei der Holzforschung das Budget für 1997 bereits unter Dach und Fach, und ich darf Ihnen versichern, dort sind ganz clevere Wissenschafter und Kaufleute am Werk. Ich möchte es Ihnen ersparen, hier Namen zu nennen, aber ich habe den Eindruck, daß die Leute dort ganz genau wissen, was man dieser Holzforschung beabsichtigt. Daher bin ich guten Gewissens in der Lage, Ihnen zu raten, diesem Gesetz zuzustimmen!

Ich sage Ihnen auch: Die Gebäude bleiben bei der Bundesimmobiliengesellschaft. Gerade das Gebäude, in dem die Holzforschung untergebracht ist, befindet sich in einem – alles wird einmal


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